Die persönliche Wäsche von Pflegeheimbewohnern als potenzielles Hygienerisiko.
Die persön­li­che Wäsche von Pflege­heim­be­woh­nern als poten­zi­el­les Hygie­ne­ri­siko. Bild: DTV

Der Umgang mit der persön­li­chen Beklei­dung der Bewoh­ner von Pflege­ein­rich­tun­gen, also etwa Nacht­wä­sche, Unter­wä­sche und Oberbe­klei­dung, ist für die Pflegen­den und zu Pflegen­den ein sensi­bles Thema. Diese persön­li­chen Wäsche­stü­cke können ein poten­zi­el­les Hygie­ne­ri­siko darstel­len, wenn sie stark verschmutzt sind, aber nicht gesichert hygie­nisch aufbe­rei­tet werden. In den Einrich­tun­gen erhält jeder Bewoh­ner in der Regel seinen persön­li­chen Wäsche­sack, in dem er seine eigene Beklei­dung sammelt. Doch was passiert mit dieser persön­li­chen Wäsche und wie sollte sie aufbe­rei­tet werden?

Infek­ti­ons­ri­siko der Bewohner­wä­sche bleibt oft unerkannt

Das Robert Koch-Insti­tut empfahl im Jahr 2005 bei der bewoh­ner­ei­ge­nen Wäsche aus Alten- und Pflege­hei­men nur dann eine Aufbe­rei­tung mit desin­fi­zie­ren­den Wasch­ver­fah­ren, wenn ein Infek­ti­ons­ri­siko vorliegt, also beispiels­weise eine Virus­er­kran­kung in der Einrich­tung bekannt ist. Anders als in Kranken­häu­sern und Klini­ken gibt es in vielen Pflege­hei­men aller­dings oft keine Hygie­ne­fach­kräfte direkt vor Ort, die die Infek­ti­ons­ri­si­ken sofort erken­nen und einschät­zen können. Dies bedeu­tet oft, dass diese Wäsche zunächst einmal als nicht infek­ti­ons­ver­däch­tig einge­stuft wird.

Erstaun­li­cher­weise ist die Bearbei­tung der persön­li­chen Beklei­dung von Bewoh­nern also bisher eine Grauzone. Beispiels­weise ist nicht verständ­lich, dass die Bettwä­sche wegen eines poten­zi­el­len Infek­ti­ons­ri­si­kos einer­seits desin­fi­zie­rend bearbei­tet werden muss, die persön­li­che Nacht­wä­sche oder Handtü­cher dessel­ben Bewoh­ners aus Infek­ti­ons­sicht aber wie private Wäsche behan­delt werden sollten – also nicht desin­fi­zie­rend bearbei­tet werden müssen. MRSA-Viren oder Norovi­ren können aber an allen Texti­lien anhaf­ten, insbe­son­dere wenn sie mit Körper­flüs­sig­kei­ten verschmutzt sind.

Infek­ti­ons­kette kann nur durch desin­fi­zie­ren­des Verfah­ren durch­bro­chen werden

Bei vielen Infek­ti­ons­krank­hei­ten wird der Pflege­ein­rich­tung erst bei Ausbruch bekannt, dass ein oder mehrere Bewoh­ner infiziert sind. Wenn deren Wäsche nach der Infek­tion, aber vor dem Ausbruch der Krank­heit in den Wäsche­kreis­lauf gerät und zusam­men mit der Wäsche anderer Bewoh­ner nicht desin­fi­zie­rend in norma­len Haushalts­wasch­ma­schi­nen bearbei­tet wird, ist das Risiko einer weite­ren Verbrei­tung der Infek­tion über die Texti­lien hoch. Eine mögli­che Infek­ti­ons­kette wird also nur durch ein wirksam desin­fi­zie­ren­des Verfah­ren unter­bro­chen.

Die öffent­li­che Prüfstelle für das Textil­we­sen der Hochschule Mönchen­glad­bach empfiehlt daher: Falls die heimin­terne Sortie­rung der Wäsche hinsicht­lich des Infek­ti­ons­ri­si­kos nicht angemes­sen durch­ge­führt wird, sollte die Konse­quenz für die Wäsche­rei­mit­ar­bei­ter sein, dass die gesamte anfal­lende Wäsche dieser Insti­tu­tion als infek­ti­ons­ver­däch­tig angese­hen wird.

Zum Infek­ti­ons­schutz der Bewoh­ner und auch des Perso­nals ist daher immer ein desin­fi­zie­ren­des Wasch­ver­fah­ren zu empfeh­len. Denn gerade unter älteren Menschen in Pflege­hei­men befin­den sich oft solche mit einer angeschla­ge­nen gesund­heit­li­chen Konsti­tu­tion. Für sie ist die Textil­hy­giene also von ganz beson­de­rer Bedeu­tung. Denn in allen Arten von Texti­lien können Mikro­or­ga­nis­men überle­ben und werden erst durch desin­fi­zie­rende Verfah­ren abgetö­tet.

Einrich­tun­gen sind gefragt: Aufklä­rung über geeig­nete Wäsche für desin­fi­zie­ren­des Verfah­ren

Bei der Bearbei­tung sollten die gleichen Anfor­de­run­gen einge­hal­ten werden, wie beispiels­weise bei Wäsche aus Kranken­häu­sern und der Bettwä­sche aus den Pflege­ein­rich­tun­gen. Einrich­tun­gen können hierzu externe, zerti­fi­zierte Dienst­leis­ter beauf­tra­gen oder auch in der eigenen Wäsche­rei konti­nu­ier­lich überwa­chen, ob die persön­li­che Wäsche ihrer Bewoh­ner desin­fi­zie­rend aufbe­rei­tet wird.

Für die Bewoh­ner der Einrich­tung und ihre Angehö­ri­gen ist es oft schwer nachvoll­zieh­bar, dass die eigenen priva­ten Wäsche­teile bei den Wasch­pro­zes­sen nur bedingt desin­fi­zie­rend wasch­bar sind. Die Pflege­ein­rich­tun­gen sollten also darauf achten, dass die Bewoh­ner Beklei­dung verwen­den, die für die desin­fi­zie­ren­den Verfah­ren – also auch für höhere Wasch­tem­pe­ra­tu­ren, die Mecha­nik und die desin­fi­zie­ren­den Wasch­mit­tel – geeig­net ist. Hier sind die Einrich­tun­gen gefragt, die Bewoh­ner und ihre Angehö­ri­gen über die Zusam­men­hänge zwischen Beklei­dung und Wasch­bar­keit aufzu­klä­ren. Schulungs­ma­te­rial dazu stellt beispiels­weise die Gütege­mein­schaft für sachge­mäße Wäsche­pflege bereit.

Quellen:

  1. Robert Koch-Insti­tut (Hrsg.): Infek­ti­ons­prä­ven­tion in Heimen – Empfeh­lung der Kommis­sion für Kranken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­prä­ven­tion beim Robert Koch-Insti­tut (RKI), Bundes­ge­sund­heitsbl. – Gesund­heits­forsch – Gesund­heits­schutz 48: 1061 – 1080 (2005)
  2. Öffent­li­che Prüfstelle für das Textil­we­sen der Hochschule Nieder­rhein GmbH (2015): Empfeh­lun­gen zum Umgang mit Wäsche aus Alten- und Pflege­hei­men
  3. Gütege­mein­schaft für sachge­mäße Wäsche­pflege (Bönnig­heim): Leitfa­den Texti­lien in Pflege­ein­rich­tun­gen (2017) https://www.waeschereien.de/ratgeber/uebersicht/leitfaden-textilien-in-pflegeeinrichtungen