Arzneimittelversorgung
Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Arznei­mit­tel­ver­sor­gung erhal­ten die Ärzte mehr Infor­ma­tio­nen zu den Arznei­mit­teln. Bild: frolicsomepl/Pixabay.com

„Viele der Neure­ge­lun­gen stellen aus unserer Sicht sinnvolle Weiter­ent­wick­lun­gen der frühen Nutzen­be­wer­tung dar. Wir begrü­ßen ausdrück­lich, dass die Verbes­se­rung der Infor­ma­tion der Ärzte über die Ergeb­nisse der frühen Nutzen­be­wer­tung im Entwurf thema­ti­siert worden ist“, erklärte die stell­ver­tre­tende Vorstands­vor­sit­zende der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, in Berlin.

Eine gute Grund­lage für eine solche unmit­tel­bare Infor­ma­tion in den Praxen hat die KBV auf ihren Inter­net­sei­ten bereits gelegt. Dort berich­tet sie über jeden vom Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss bewer­te­ten neuen Wirkstoff. „Aller­dings wissen wir auch, dass diese Infor­ma­tio­nen unmit­tel­ba­rer zur Verfü­gung stehen und damit bei der Verord­nung eines Arznei­mit­tels über die Praxis­soft­ware angezeigt werden müssen. Praxis­nah aufbe­rei­tet können sie dann die ärztli­che Thera­pie­ent­schei­dung unter­stüt­zen“, sagte Feldmann.

Aller­dings sei der Referen­ten­ent­wurf nicht konse­quent genug bei der Weiter­ent­wick­lung der Instru­mente, die mit dem Gesetz zur Neuord­nung des Arznei­mit­tel­mark­tes (AMNOG) einge­führt wurden. So sieht der Entwurf ledig­lich die Möglich­keit der Verein­ba­rung von Mengen- und Umsatz­vo­lu­mina zwischen GKV-Spitzen­ver­band und pharma­zeu­ti­schen Herstel­lern bei der Festle­gung des Erstat­tungs­be­trags für neue Arznei­mit­tel vor. Dies sollte aus Sicht der KBV jedoch eine verbind­li­che Vorschrift sein.

„Wirkstoff­be­zo­gene Fall-zu-Fall-Regelun­gen führen zu Verord­nungs­un­si­cher­hei­ten für die Vertrags­ärzte“, betonte Feldmann. Eine verbind­li­che Regelung bringe Vorteile für alle Seiten mit sich: Kranken­kas­sen und pharma­zeu­ti­sche Herstel­ler hätten mehr Planungs­si­cher­heit. „Für die nieder­ge­las­se­nen Kolle­gin­nen und Kolle­gen würde es mehr Verord­nungs­si­cher­heit geben. Zugleich wäre sicher­ge­stellt, dass Arznei­mit­tel ohne Zusatz­nut­zen nicht zu höheren Thera­pie­kos­ten führen“, erklärte sie.