„Viele der Neuregelungen stellen aus unserer Sicht sinnvolle Weiterentwicklungen der frühen Nutzenbewertung dar. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verbesserung der Information der Ärzte über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung im Entwurf thematisiert worden ist“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, in Berlin.
Eine gute Grundlage für eine solche unmittelbare Information in den Praxen hat die KBV auf ihren Internetseiten bereits gelegt. Dort berichtet sie über jeden vom Gemeinsamen Bundesausschuss bewerteten neuen Wirkstoff. „Allerdings wissen wir auch, dass diese Informationen unmittelbarer zur Verfügung stehen und damit bei der Verordnung eines Arzneimittels über die Praxissoftware angezeigt werden müssen. Praxisnah aufbereitet können sie dann die ärztliche Therapieentscheidung unterstützen“, sagte Feldmann.
Allerdings sei der Referentenentwurf nicht konsequent genug bei der Weiterentwicklung der Instrumente, die mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) eingeführt wurden. So sieht der Entwurf lediglich die Möglichkeit der Vereinbarung von Mengen- und Umsatzvolumina zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Herstellern bei der Festlegung des Erstattungsbetrags für neue Arzneimittel vor. Dies sollte aus Sicht der KBV jedoch eine verbindliche Vorschrift sein.
„Wirkstoffbezogene Fall-zu-Fall-Regelungen führen zu Verordnungsunsicherheiten für die Vertragsärzte“, betonte Feldmann. Eine verbindliche Regelung bringe Vorteile für alle Seiten mit sich: Krankenkassen und pharmazeutische Hersteller hätten mehr Planungssicherheit. „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen würde es mehr Verordnungssicherheit geben. Zugleich wäre sichergestellt, dass Arzneimittel ohne Zusatznutzen nicht zu höheren Therapiekosten führen“, erklärte sie.