Impfschäden
Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller vertritt Kläger mit angeb­li­chen Impfschä­den

Viele Hürden für Menschen mit Impfschä­den

Impfschä­den nach einer Corona-Impfung können das Leben der Betrof­fe­nen völlig auf den Kopf stellen. Viele berich­ten davon nicht ernst genom­men und allein­ge­las­sen zu werden. Ihnen steht zwar ein Versor­gungs­an­spruch zu, diesen bei den Versor­gungs­äm­tern geltend zu machen, ist aller­dings schwie­rig. Die Zahl der anerkann­ten Anträge auf Impfschä­den ist jeher auf einem niedri­gen Niveau.

Auch Schadens­er­satz­an­sprü­che bei den Impfstoff­her­stel­lern selbst zu fordern, ist für Betrof­fene nicht leicht. Dafür hat die Bundes­re­gie­rung mit einer Rechts­ver­ord­nung gesorgt, die sie im Mai 2020 erlas­sen hat. Zu diesem Zeitpunkt war noch keiner der Corona-Impfstoffe auf dem Markt.

„Die Impfstoff­her­stel­ler hatten Sorge, dass sie wegen mögli­cher Impfschä­den mit Schadens­er­satz­for­de­run­gen von Impfge­schä­dig­ten überhäuft werden würden. Sie wollten die Impfstoffe nur liefern, wenn die Haftung von den Staaten übernom­men wird. Dem ist die Regie­rung nachge­kom­men“, lautet der Vorwurf von Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller. Seine Kanzlei klagt aktuell gegen die Rechts­ver­ord­nung vor dem Verwal­tungs­ge­richt in Köln.

In Köln deshalb, weil dort der Dienst­sitz des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums ist. Für den Anwalt ist die Rechts­ver­ord­nung verfas­sungs­wid­rig.

Klage gegen Bundes­re­pu­blik Deutsch­land

In der besag­ten Rechts­ver­ord­nung wurde das Arznei­mit­tel­ge­setz so angepasst, dass für die Herstel­ler keine Gefähr­dungs­haf­tung mehr, sondern nun eine Verschul­dungs­haf­tung gilt. Konkret heißt es in der Verord­nung: „Pharma­zeu­ti­sche Unter­neh­mer, Herstel­ler und Angehö­rige von Gesund­heits­be­ru­fen haben die Folgen der […] Abwei­chun­gen vom Arznei­mit­tel­ge­setz nur bei grober Fahrläs­sig­keit oder Vorsatz zu vertre­ten. Im Übrigen bleiben die Haftun­gen für schuld­haf­tes Handeln sowie die Haftung für fehler­hafte Produkte nach den Vorschrif­ten des Produkt­haf­tungs­ge­set­zes unberührt.“

Für Betrof­fene, die Schadens­er­satz wegen Impfschä­den gegen den Herstel­ler durch­set­zen wollen, bedeu­tet das, dass sie also das konkrete Verschul­den des Herstel­lers darle­gen und bewei­sen müssen.

Eine Hürde, die es so noch bei keinem anderen Impfstoff gegeben habe, sagt Cäsar-Preller im Gespräch mit der Rechts­de­pe­sche: „Mit dieser Hürde entso­li­da­ri­siert sich der Staat mit den Betrof­fe­nen. Es hieß während der Pande­mie immer ‚wir müssen solida­risch sein‘. Die Betrof­fe­nen von den Impfschä­den waren solida­risch und haben sich impfen lassen. Jetzt werden sie vom Staat im Stich gelas­sen. Die Belas­tung für sie ist enorm“.

Im Rahmen der EU-Verträge wurden die Impfstoff­her­stel­ler weitest­ge­hend von der Haftung für ihre Produkte befreit. Mit der Rechts­ver­ord­nung habe die Regie­rung dann nicht an die Bürge­rin­nen und Bürger gedacht, sondern an die Pharma­kon­zerne. „Wenn es doch so wenige Impfschä­den gibt, warum hat die Politik dann diese Hürden einge­baut? Die Regie­rung hat die Gewinne priva­ti­siert und die Risiken sozia­li­siert“, so der Anwalt weiter. Dies sei eine Privi­le­gie­rung der Corona-Impfstoff-Herstel­ler, die es so noch nicht gegeben habe.

In ihrer Ausrich­tung sei die Rechts­ver­ord­nung somit verfas­sungs­wid­rig. „Es ist doch der Staat, der gemäß Artikel 2 Absatz 2 Grund­ge­setz verpflich­tet ist, seine Bürger zu schüt­zen und ihnen nicht Steine in den Weg zu legen, wenn es zu Impfschä­den kommt“, sagt Cäsar-Preller.

Gesund­heits­mi­nis­te­rium räumt Probleme ein

Jüngst hat sich Gesund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach im ZDF zur Situa­tion der Betrof­fe­nen von Corona-Impfschä­den geäußert und Probleme einge­räumt. So seien die Verfah­ren bei den Versor­gungs­äm­tern zu eng gefasst. Zudem gebe es noch keine richtige Behand­lung für Betrof­fene. In Bezug auf die „exorbi­tan­ten Gewinne“ der Impfstoff-Herstel­ler sagte Lauter­bach, dass eine Betei­li­gung der Firmen bei der Versor­gung der Betrof­fe­nen „wünschens­wert“ sei.

Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller sieht sich damit in seinem Vorha­ben bestä­tigt: „Für alle Impfge­schä­dig­ten ist das natür­lich gut. Das gibt uns auch Rücken­wind“. Trotz­dem kommen die Zugeständ­nisse von Lauter­bach zu spät, so der Anwalt: „Das sind ja nicht wirklich neue Erkennt­nisse. Nur für Lauter­bach selbst vielleicht. Bislang hat er gesagt, es gebe kaum bis keine Neben­wir­kun­gen und jetzt stellt er sich hin uns sagt ‚Ich kämpfe jetzt für die Impfge­schä­dig­ten‘. Das ist Wahnsinn“.

Entschei­dung der Klage noch im Frühjahr

Angesichts der Aussa­gen von Lauter­bach hofft Anwalt Cäsar-Preller, dass die Rechts­ver­ord­nung zurück­ge­zo­gen wird. Seiner Meinung nach solle so der alte Zustand des Arznei­mit­tel­ge­set­zes wieder herge­stellt und aus der Verschul­dungs­haf­tung wieder eine Gefähr­dungs­haf­tung gemacht werden.

„Ich erwarte eigent­lich, dass diese Privi­le­gie­rung der Corona-Impfstoff­her­stel­ler von der Regie­rung zurück­ge­zo­gen wird. Und solange das nicht passiert, solange klagen wir“. Für seine Klage gegen die Rechts­ver­ord­nung der Bundes­re­gie­rung vor dem Amtsge­richt in Köln erwar­tet der Anwalt noch im Frühjahr 2023 eine Entschei­dung.