Das Pflegeberufsgesetz verändert das Berufsbild Pflege
it dem Pflege­be­rufs­ge­setz will die Bundes­re­gie­rung den Pflege­be­rufe fit für die demogra­fi­schen Verän­de­run­gen machen. Bild: Alexan­der Raths/Dreamstime.com

Das Reform­vor­ha­ben, über das im Vorfeld sowohl unter den Berufs­an­ge­hö­ri­gen in der Pflege als auch in der Politik zum Teil heftig gestrit­ten wurde, hat damit die nächste legis­la­tive Hürde genom­men.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe sagt hierzu: „Mit der neuen Pflege­aus­bil­dung machen wir unsere Pflege­kräfte fit für die verän­der­ten Anfor­de­run­gen in der Pflege: Pflege­kräfte müssen in Alten­hei­men zuneh­mend auch mehrfach und chronisch Kranke versor­gen. Und eine Pflege­kraft im Kranken­haus braucht Kennt­nisse in der Versor­gung Demenz­kran­ker.“ Gröhe verweist damit auf den Kern des Geset­zes, der eine Zusam­men­füh­rung der bishe­ri­gen drei Ausbil­dun­gen in der Alten­pflege, der Gesund­heits- und Kranken­pflege sowie der Gesund­heits- und Kinder­kran­ken­pflege zu einem neuen, einheit­li­chen Berufs­bild vor. Der neue Pflege­be­ruf würde damit zum größten Ausbil­dungs­be­ruf in Deutsch­land mit über 133.000 Auszu­bil­den­den.

Die neue, genera­lis­ti­sche Pflege­aus­bil­dung soll auf einen Einsatz in allen Arbeits­fel­dern der Pflege vorbe­rei­ten und damit auch einen Wechsel zwischen den einzel­nen Pflege­be­rei­chen erleich­tern. Ergän­zend zur fachbe­ruf­li­chen Pflege­aus­bil­dung, sieht der Gesetz­ent­wurf erstmals auch eine bundes­ge­setz­li­che Grund­lage für eine hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung vor.

Das Gesetz, das der Zustim­mung des Bundes­ra­tes bedarf, soll 2016 verab­schie­det werden. Der erste Ausbil­dungs­jahr­gang könnte dann 2018 starten.