Das Reformvorhaben, über das im Vorfeld sowohl unter den Berufsangehörigen in der Pflege als auch in der Politik zum Teil heftig gestritten wurde, hat damit die nächste legislative Hürde genommen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagt hierzu: „Mit der neuen Pflegeausbildung machen wir unsere Pflegekräfte fit für die veränderten Anforderungen in der Pflege: Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker.“ Gröhe verweist damit auf den Kern des Gesetzes, der eine Zusammenführung der bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem neuen, einheitlichen Berufsbild vor. Der neue Pflegeberuf würde damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden.
Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten und damit auch einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, sieht der Gesetzentwurf erstmals auch eine bundesgesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung vor.
Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten.