Das Bundeskabinett hat die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) verabschiedet. Grundlage dafür ist das Pflegeberufegesetz, das bereits im Juli 2017 verkündet worden ist und stufenweise in Kraft treten wird. Mit der Verordnung wurden die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt. Insgesamt soll die Ausbildung von Pflegefachkräften dadurch vereinheitlicht geregelt und modernisiert werden. Durch eine generalistische Ausbildung möchte man den sich verändernden Herausforderungen und den Überschneidungen in der Berufspraxis der Pflegeberufe gerecht werden sowie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.
Mit der vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung sind nun Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur wie die Mindestanforderungen an die Ausbildungsinhalte und Prüfungen geregelt worden. Zudem sind Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie für die neue hochschulische Pflegeausbildung getroffen und die Abschaffung des Schulgeldes beschlossen worden. Auch die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt, sind konkretisiert worden. Die Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen sollen den Pflegeschulen dienen, um auf deren Grundlage die Curricula und Ausbildungspläne zu erstellen.
Spahn und Giffey gehen mit Verordnung einen wichtigen Schritt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht in der Verordnung einen wichtigen Schritt Richtung Modernisierung der Pflegeberufe: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“
Das Vorhaben sich neben der Ausbildungsreform auch um bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu kümmern, stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in Aussicht: „Die Ausbildung wird endlich kostenfrei, so dass sich niemand mehr die Frage stellen muss: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder ‑mann zu werden? Wichtig ist neben der Ausbildungsreform aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“
Kritik: „Altenpflege bleibt Ausbildungsberuf zweiter Klasse“
Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, hat bereits zu der Verordnung Stellung bezogen und sieht in den Regelungen die Verknüpfung der einzelnen Ausbildungen nicht ausreichend berücksichtigt: „Die Altenpflegeausbildung soll eigenständig neben der Generalistik organisiert werden. Die Verbindung zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Ausbildung fehlt jedoch. So bleibt Altenpflege ein Ausbildungsberuf zweiter Klasse“, so Schulz-Asche.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigte sich insgesamt sehr positiv gegenüber der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung: „Wir sind froh darüber, dass wichtige Teile unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. Das betrifft beispielsweise den Aufwand für die Zwischenprüfung nach zwei Ausbildungsjahren, der deutlich reduziert wurde“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Es muss trotz aller Kompromisse in allen Zweigen der neuen Pflegeausbildung aber sichergestellt sein, dass die künftigen Absolventinnen und Absolventen über die nötige Kompetenz verfügen, um den Anforderungen im Beruf gewachsen zu sein“, räumte sie gleichzeitig ein. Das gelte insbesondere für die Ausbildung mit dem Ziel Altenpfleger bzw. Altenpflegerin.
In einem nächsten Schritt wird die Verordnung nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt, anschließend ist noch die Zustimmung seitens des Deutschen Bundesrates notwendig. Geplant ist, dass die neue Pflegeausbildung im Jahr 2020 startet.
Quelle: Bundesregierung, schulz-asche.de, DBfK