Das Bundes­ka­bi­nett hat die neue Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für die Pflege­be­rufe (PflAPrV) verab­schie­det. Grund­lage dafür ist das Pflege­be­ru­fe­ge­setz, das bereits im Juli 2017 verkün­det worden ist und stufen­weise in Kraft treten wird. Mit der Verord­nung wurden die Vorga­ben des Geset­zes umgesetzt. Insge­samt soll die Ausbil­dung von Pflege­fach­kräf­ten dadurch verein­heit­licht geregelt und moder­ni­siert werden. Durch eine genera­lis­ti­sche Ausbil­dung möchte man den sich verän­dern­den Heraus­for­de­run­gen und den Überschnei­dun­gen in der Berufs­pra­xis der Pflege­be­rufe gerecht werden sowie neue Berufs- und Aufstiegs­mög­lich­kei­ten eröff­nen.

Mit der vom Bundes­ka­bi­nett verab­schie­de­ten Verord­nung sind nun Einzel­hei­ten zur Ausbil­dungs­struk­tur wie die Mindest­an­for­de­run­gen an die Ausbil­dungs­in­halte und Prüfun­gen geregelt worden. Zudem sind Regelun­gen zur Anerken­nung auslän­di­scher Berufs­ab­schlüsse sowie für die neue hochschu­li­sche Pflege­aus­bil­dung getrof­fen und die Abschaf­fung des Schul­gel­des beschlos­sen worden. Auch die Aufga­ben einer Fachkom­mis­sion, die die Rahmen­lehr- und Rahmen­aus­bil­dungs­pläne entwi­ckelt, sind konkre­ti­siert worden. Die Vorschläge für die inhalt­li­che Ausge­stal­tung der Pflege­aus­bil­dun­gen sollen den Pflege­schu­len dienen, um auf deren Grund­lage die Curri­cula und Ausbil­dungs­pläne zu erstel­len.

Spahn und Giffey gehen mit Verord­nung einen wichti­gen Schritt

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn sieht in der Verord­nung einen wichti­gen Schritt Richtung Moder­ni­sie­rung der Pflege­be­rufe: „Gute Pflege braucht neben Einfüh­lungs­ver­mö­gen und hoher Einsatz­be­reit­schaft das nötige Fachwis­sen. Diese Verord­nung ist ein wichti­ger Schritt, um den Pflege­be­ruf moder­ner und attrak­ti­ver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verant­wor­tungs- und anspruchs­vol­len Beruf entschei­den. Dazu gehört neben einer Ausbil­dungs­ver­gü­tung selbst­ver­ständ­lich auch die Abschaf­fung des Schul­gel­des, welches in einem Mangel­be­ruf nichts zu suchen hat.“

Das Vorha­ben sich neben der Ausbil­dungs­re­form auch um bessere Arbeits­be­din­gun­gen in der Pflege zu kümmern, stellte Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Dr. Franziska Giffey in Aussicht: „Die Ausbil­dung wird endlich kosten­frei, so dass sich niemand mehr die Frage stellen muss: Kann ich es mir leisten, Pflege­fach­frau oder ‑mann zu werden? Wichtig ist neben der Ausbil­dungs­re­form aber auch, dass wir für bessere Arbeits­be­din­gun­gen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächs­tes gemein­sam mit meinen Kolle­gen Herrn Bundes­mi­nis­ter Spahn und Herrn Bundes­mi­nis­ter Heil im Rahmen der Konzer­tier­ten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“

Kritik: „Alten­pflege bleibt Ausbil­dungs­be­ruf zweiter Klasse“

Die pflege­po­li­ti­sche Spreche­rin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, hat bereits zu der Verord­nung Stellung bezogen und sieht in den Regelun­gen die Verknüp­fung der einzel­nen Ausbil­dun­gen nicht ausrei­chend berück­sich­tigt: „Die Alten­pfle­ge­aus­bil­dung soll eigen­stän­dig neben der Genera­lis­tik organi­siert werden. Die Verbin­dung zu wissen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen in der Ausbil­dung fehlt jedoch. So bleibt Alten­pflege ein Ausbil­dungs­be­ruf zweiter Klasse“, so Schulz-Asche.

Der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) zeigte sich insge­samt sehr positiv gegen­über der neuen Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung: „Wir sind froh darüber, dass wichtige Teile unserer Stellung­nahme zum Referen­ten­ent­wurf berück­sich­tigt worden sind. Das betrifft beispiels­weise den Aufwand für die Zwischen­prü­fung nach zwei Ausbil­dungs­jah­ren, der deutlich reduziert wurde“, sagt DBfK-Präsi­den­tin Prof. Chris­tel Bienst­ein. „Es muss trotz aller Kompro­misse in allen Zweigen der neuen Pflege­aus­bil­dung aber sicher­ge­stellt sein, dass die künfti­gen Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten über die nötige Kompe­tenz verfü­gen, um den Anfor­de­run­gen im Beruf gewach­sen zu sein“, räumte sie gleich­zei­tig ein. Das gelte insbe­son­dere für die Ausbil­dung mit dem Ziel Alten­pfle­ger bzw. Alten­pfle­ge­rin.

In einem nächs­ten Schritt wird die Verord­nung nun dem Deutschen Bundes­tag vorge­legt, anschlie­ßend ist noch die Zustim­mung seitens des Deutschen Bundes­ra­tes notwen­dig. Geplant ist, dass die neue Pflege­aus­bil­dung im Jahr 2020 startet.

Quelle: Bundes­re­gie­rung, schulz-asche.de, DBfK