Konkret geht es darum die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit des Expertenstandards zu testen sowie die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Wissenschaftlich begleitet wird diese modellhafte Implementierung durch Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Ergebnisse aus der modellhaften Umsetzung des Expertenstandards werden Ende 2016 erwartet. Auf dieser Basis entscheiden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI dann über die verpflichtende bundesweite Umsetzung des Expertenstandards. Der Expertenstandard wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) im Auftrag der Vertragsparteien entwickelt.
Die fachlich konsentierte Entwurfsfassung des Expertenstandards steht zur Information auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und den Interessenvertretungen der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe zum kostenfreien Download zur Verfügung. Der Expertenstandard ist in diesem Entwurfsstand für die Pflegeeinrichtungen und Dienste aber noch nicht verbindlich.
Zum Hintergrund: Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Der Expertenstandard fasst den Stand der Erkenntnisse zum Thema zusammen und soll den Pflegeeinrichtungen nach Feststellung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit eine Orientierung geben, wie die Mobilität pflegebedürftiger Menschen erhalten oder verbessert werden kann. Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen.