Rechtsdepesche: Seit unserem ersten Gespräch vor einem halben Jahr hat sich viel getan. Wie haben Sie die vergangenen Monate mit Ihren Mandantinnen und Mandanten erlebt? Kommen denn immer noch Menschen mit neuen Anliegen in Verbindung mit Corona-Impfschäden zu Ihnen oder haben Sie mittlerweile alles gesehen und sind routiniert?
Joachim Cäsar-Preller: Natürlich gibt es immer wieder neue Entwicklungen. Ich kann zum Beispiel beobachten, dass immer mehr Leute mit Autoimmunerkrankungen oder geschwächter Sehkraft nach der Impfung zu uns kommen. Auch das scheint also eine große Krankheitsquelle zu sein. Leider sind auch weitere Todesfälle bei unseren Mandantinnen und Mandanten zu beklagen.
Da haben wir aktuell einen Fall, bei dem die Eltern eines 45-Jährigen, der gestorben ist, zu uns gekommen sind. Es kommen also nach wie vor ununterbrochen Menschen in unsere Kanzlei. Ich würde sogar sagen, die Impfschädenwelle wird immer größer.
Das liegt daran, dass die Leute jetzt viel sensibilisierter für das Thema „Impfschäden“ sind. Diejenigen, die sich vorher noch haben sagen lassen, ihre Leiden würden nicht von der Impfung kommen, sind nun viel besser aufgeklärt. Es gibt ja auch mittlerweile sehr gute Reportagen über das Thema. Im Übrigen: Auch die Ärzte räumen jetzt immer häufiger Impfschäden ein.
„Impfschädenwelle wird immer größer“
Rechtsdepesche: Müssen die Leute erst die entsprechenden ärztlichen Nachweise darüber haben, dass die gesundheitlichen Schäden auch tatsächlich von der Impfung kommen, bevor sie Mandantin oder Mandant bei Ihnen werden können?
Cäsar-Preller: Ja. Ich muss deshalb auch vermehrt Fälle zurückweisen. Diesen Leuten sage ich dann, dass wir aufgrund Mangels an Unterlagen den Fall nicht annehmen können und dass sie sich bitte die nötigen Dokumente bei ihren Ärzten beschaffen. Wenn das nicht möglich ist und die Datenlage zu schwach ist, dann können wir auch nichts machen.
Da muss ich aber sagen, dass die Leute viel dazugelernt haben und die entsprechenden Nachweise verlässlich vorlegen. Eine Veränderung, die ich so auch beobachte, ist, dass wir vermehrt in die Klage gegen Impfstoff-Hersteller gehen. Wir haben mittlerweile zehn Klagen vor Gericht. Einer der Ersten, der gegen einen Hersteller geklagt hat, ist Herr Schönert.
Und mit ihm hatten wir zuletzt auch einen ersten Erfolg im Prozess. Das Landgericht Köln hatte sofort nachdem unsere Klage eingegangen war, einen gerichtlichen Sachverständigen auf den Weg geschickt. Das ist schön, dass das so prompt geklappt hat.
Erste Erfolge vor Gericht
Rechtsdepesche: Das heißt, es hat sich doch einiges getan in dem Fall von Herrn Schönert. Über ihn haben wir auch im letzten Interview gesprochen. Aktuell warten sie also noch auf das Gutachten des Sachverständigen. Was bedeutet dieses Gutachten denn für den Fall?
Cäsar-Preller: Mit großer Spannung warten wir auf das Gutachten. Man muss aber dazusagen, dass das natürlich kein Totschlag-Gutachten sein wird. Es gilt wirklich nur für diesen Fall von Herrn Schönert. Man kann also nicht sagen: ‚Was jetzt hier rauskommt, gilt auch für vergleichbare Fälle‘. Für diesen Prozess ist das Gutachten aber sehr wohl entscheidend. Wenn der Gutachter sagt, die Hirnvenenthrombose von Herrn Schönert komme von der Impfung, dann würde er vor Gericht gewinnen.
Auf der anderen Seite: Wenn der Gutachter das Gegenteilige feststellt, dann würde Herr Schönert wahrscheinlich verlieren.
Rechtsdepesche: Prof. Dr. Karl Lauterbach, mittlerweile Gesundheitsminister der Regierung, hatte mal von einer nebenwirkungsfreien Impfung gesprochen. Vor wenigen Wochen hat er das korrigiert und zugegeben, dass eine Coronaimpfung sehr wohl auch schwere Nebenwirkungen hervorrufen kann. Hat sich dadurch etwas an ihrer Arbeit geändert?
Cäsar-Preller: Unsere Arbeit ist leichter geworden. Er musste einräumen, dass es Nebenwirkungen gibt und das ist ein Signal: Für die Ärzteschaft und für alle Beteiligten – auch für die Rechtsschutzversicherer. Also wenn sogar Herr Lauterbach zugibt, dass es Nebenwirkungen gibt, dann dürfen wir das auch bei unserer Arbeit weiterverfolgen. Das war ein großer Schritt und auf den können wir jetzt immer wieder verweisen.
Rechtsdepesche: Hat dieses Signal bei ihren Mandantinnen und Mandaten etwas bewirkt?
„Hemmungen und Angst haben abgenommen“
Cäsar-Preller: Die Hemmungen und die Angst haben abgenommen. Vorher dachten die Leute: ‚Was passiert, wenn ich mich mit den Herstellern anlege?‘ Anfang des Jahres gab es auch noch in der Bevölkerung eine große Angst davor, nichts falsch zu machen und nicht gegen den Mainstream zu arbeiten. Aber die Angst ist jetzt weg, zum Glück.
Rechtsdepesche: Sie klagen mittlerweile also mehr. Den Großteil Ihrer Fälle machen aber immer noch außergerichtliche Einigungen aus. Wie erfolgreich sind die?
Cäsar-Preller: Genau. Dort, wo es keine Einigungen zwischen uns und den Herstellern gibt, da müssen wir eben auch klagen. Aber diese außergerichtlichen Einigungen sind nach wie vor größtenteils vielversprechend.
Außer beim Hersteller AstraZeneca: Da erhalten wir die meisten Absagen, obwohl AstraZeneca nicht die meisten unserer Fälle ausmacht. Das hängt damit zusammen, dass der Hersteller am deutschen Markt nicht mehr so aktiv ist wie noch vor einem halben Jahr. Die verkaufen jetzt hauptsächlich in anderen Ländern. Dementsprechend ist bei AstraZeneca die Vergleichsbereitschaft am niedrigsten.
Bei Moderna und Johnson & Johnson zum Beispiel haben wir noch nicht einen abgelehnten Fall. Bei Biontech allerdings schon und da haben wir auch einige Klagen auf dem Weg.
Rechtsdepesche: Was muss denn gegeben sein, damit Sie mit Ihren Mandantinnen und Mandanten in eine Klage gehen?
Cäsar-Preller: Die Unterlagen müssen stimmen. Diese müssen anhand von ärztlichen Diagnosen vorgetragen werden. Bei Herrn Schönert ist das sehr vorbildlich. Da haben wir alle Erklärungen der Ärzte dazu, woher die Hirnvenenthrombose wahrscheinlich kommt. Und nur deshalb macht das Gericht jetzt auch eine Beweisaufnahme in dem Prozess.
In diesen Fällen brauchen die Kläger ja auch keinen Vollbeweis dafür, dass die Schädigung durch die Impfung entstanden ist. Es reicht eine Wahrscheinlichkeit aus, um vor Gericht die Beweislast umzukehren. Dann muss nicht mehr der Kläger beweisen, dass die Schädigung durch die Impfung hervorgerufen wurde, sondern der Hersteller muss beweisen, dass es nicht so ist.
Wo die Unterlagen aber nicht ausreichend sind, können wir auch nicht klagen. Dann müssen wir aufgeben und diese Fälle gibt es eben auch. Entscheidend sind also die ärztlichen Unterlagen und eine gewisse zeitliche Nähe zwischen Auftreten der Beschwerden und der Impfung. Das heißt, es darf nicht länger als ein halbes Jahr dazwischen liegen.
„Impfstoff-Hersteller sind vom Gesetzgeber privilegiert“
Rechtsdepesche: Wie ist also ihr Vorgehen bei einer außergerichtlichen Einigung?
Cäsar-Preller: Wir müssen in unsere Argumentation eine fahrlässige Schädigung seitens der Hersteller einbringen. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber eine Verordnung erlassen hat, nach der die Hersteller nur bei eigenem echten Verschulden haften. Es reicht also nicht mehr aus, von einem Gefährdungsdelikt zu sprechen.
Das ist eine Privilegierung für die Impfstoff-Hersteller seitens des Gesetzgebers, was unserer Ansicht nach nicht verfassungsgemäß ist. Warum soll es schwieriger sein bei zum Beispiel Biontech oder AstraZeneca Haftungsansprüche geltend zu machen als bei Herstellern von Impfstoffen für andere Krankheiten? Das ist vom Gesetzgeber mehr Gefälligkeit als gut begründet und absolut abwegig. Hat es so auch noch nie gegeben.
Rechtsdepesche: In unserem letzten Gespräch haben sie der Politik „unfaires“ und „unmoralisches“ Handeln vorgeworfen. Hat sich daran im letzten halben Jahr etwas geändert?
Cäsar-Preller: Nein, überhaupt nicht. Die Regierung lehnt nach wie vor so gut wie alle Entschädigungsanfragen bei den Versorgungsämtern der Länder ab. Die Anerkennungsrate liegt dort im Promillebereich. Das ist völlig unzureichend und darüber sind die Betroffenen sehr verärgert. Daran hat sich also gar nichts geändert. Die Politik ist rücksichtslos gegenüber den Menschen, die sich nicht verweigert und die Impfung zugelassen haben. Andere sind jetzt natürlich hämisch und sagen ‚wir wussten schon immer, warum wir uns nicht haben impfen lassen‘.
Ich finde, die Politik macht hier einen großen Fehler. Sie sollte unverzüglich die Handhabe mit Impfschäden infolge einer Coronaimpfung ändern. Das heißt, schnellere Bearbeitungszeiten, höher Anerkennungsquoten und mehr Geld.
Rechtsdepesche: Danke für das Gespräch!
Zur Person: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller betreibt seit 25 Jahren seine gleichnamige Anwaltskanzlei in Wiesbaden. Er und seine Kolleginnen und Kollegen haben in den Jahren mehr als 60.000 Menschen vertreten. Das Ziel ist: für alle Rechtsprobleme eine Lösung zu finden und das möglichst schon außergerichtlich.