Nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März verlieren ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht unmittelbar ihre Anstellung. „Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Bei den Kontrollen und Entscheidungen über Tätigkeitsverbote spiele „natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können“, stellt das Ministerium klar. Umgesetzt werde die Impfpflicht aber von den Ländern. Schätzungen besagen, dass 10 bis 15 Prozent des Personals nicht geimpft ist.
Gesundheitsämter: Verfahren könnten sich ziehen
Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, bezeichnet die Prüfung jedes Einzelfalls als „eine erhebliche Belastung“ für die Gesundheitsämter. Die Ämter könnten das nicht zeitnah bewältigen, sagte sie der „Rheinischen Post“. Das Verfahren bis zu einem Beschäftigungsverbot könne sich hinziehen. Bei einem fehlendem Nachweis erfolge erst eine Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten, dann sei eine Anhörung vorgesehen, schilderte Bruns-Philipps.
Krankenhausgesellschaft: Fristen verlängern, Unklarheiten beseitigen
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schlug vor, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht“, sagte der DKG-Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“. Allerdings seien „wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen“. Gaß verlangt insbesondere eine arbeitsrechtliche Sicherheit, damit ungeimpften Mitarbeitern auch gekündigt werden könne.
Impfpflicht: Pflegerat für pragmatischen Ansatz
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sprach sich eine pragmatische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler plädierte für eine Risikoabwägung vor Ort: „Es bleibt ja gar nichts anderes übrig. Es kann ja nicht ein Gesundheitsamt sagen, wir ziehen die Leute ab. Was machen wir dann mit den Pflegebedürftigen?“
Mehr Arbeitssuchende im Gesundheitssektor
Derweil sieht die Bundesagentur für Arbeit Bewegung in der Branche. Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor hätten sich im Dezember und Januar 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als üblich, sagte Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach. „Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss“, sagte Terzenbach. Arbeitssuchend seien Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur angezeigt haben, aber noch im Job sind.
Das im vergangenen Jahr neu gefasste Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege bis 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden.
Quellen: BMG, DPR, DKG, BVÖGD, BA