Impfpflicht
Bei einem Versor­gungs­eng­pass im Bundes­land Branden­burg soll ein Morato­rium greifen Bild: Monkey Business Images/Dreamstime.com

Demnach gibt es ein mehrstu­fi­ges Verfah­ren bis hin zum Verbot für weiter­hin Ungeimpfte, Einrich­tun­gen zu betre­ten. Dabei wird berück­sich­tigt, ob in einer Region die Versor­gung gefähr­det sein könnte.

Zuerst einmal sollen die Einrich­tun­gen im Bundes­land Branden­burg bis Anfang April ungeimpf­tes Perso­nal melden und anschlies­send die Auswir­kun­gen bei einem Ausfall dieser Beschäf­tig­ten einschät­zen.

In einem nächs­ten Schritt bekom­men ungeimpfte Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter eine Auffor­de­rung vom Gesund­heits­amt, inner­halb von drei Wochen einen Nachweis über eine Impfung oder die Genesung bezie­hungs­weise ein Attest zur Befrei­ung von der Impfpflicht vorzu­le­gen. Wenn das nicht befolgt wird, folgt eine zweite Mahnung mit Angebo­ten zu einer Beratung und mögli­chen Impfter­mi­nen. Erst dann könnte der Zugang zu Einrich­tun­gen gänzlich verbo­ten werden.

Impfpflicht: Morato­rium gegen Gefähr­dung der Versor­gung

Falls das Gesund­heits­amt jedoch zu Beginn zu der Einschät­zung kommt, dass in einer Region die Versor­gung gefähr­det sein könnte, greift ein sechs­wö­chi­ges Morato­rium. In dieser Zeit soll kein Verfah­ren einge­lei­tet werden.

Weil während­des­sen aber dennoch die Auffor­de­run­gen zu Stellung­nah­men und zum Impfen an die Betrof­fe­nen heraus­ge­hen, soll sich das gesamte Verfah­ren bis zum Verbot nur um weitere drei Wochen verlän­gern.

Nach Angaben des Minis­te­ri­ums für Sozia­les, Gesund­heit, Integra­tion und Verbrau­cher­schutz des Landes Branden­burg (MSGIV) haben sich die Impfquo­ten in den Pflege­ein­rich­tun­gen deutlich verbes­sert. So seien die Bewoh­ner zu 92 Prozent vollstän­dig geschützt, die Beschäf­tig­ten zu 88,2 Prozent.

Eine signi­fi­kante Steige­rung gab es bei den Dienst­leis­tern: Dort stieg die Quote der vollstän­dig Geschütz­ten seit Januar von 60,9 Prozent auf aktuell mehr als 90 Prozent.

Quelle: Gesund­heits­mi­nis­te­rium Branden­burg