Demnach gibt es ein mehrstufiges Verfahren bis hin zum Verbot für weiterhin Ungeimpfte, Einrichtungen zu betreten. Dabei wird berücksichtigt, ob in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte.
Zuerst einmal sollen die Einrichtungen im Bundesland Brandenburg bis Anfang April ungeimpftes Personal melden und anschliessend die Auswirkungen bei einem Ausfall dieser Beschäftigten einschätzen.
In einem nächsten Schritt bekommen ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Aufforderung vom Gesundheitsamt, innerhalb von drei Wochen einen Nachweis über eine Impfung oder die Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Wenn das nicht befolgt wird, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zu einer Beratung und möglichen Impfterminen. Erst dann könnte der Zugang zu Einrichtungen gänzlich verboten werden.
Impfpflicht: Moratorium gegen Gefährdung der Versorgung
Falls das Gesundheitsamt jedoch zu Beginn zu der Einschätzung kommt, dass in einer Region die Versorgung gefährdet sein könnte, greift ein sechswöchiges Moratorium. In dieser Zeit soll kein Verfahren eingeleitet werden.
Weil währenddessen aber dennoch die Aufforderungen zu Stellungnahmen und zum Impfen an die Betroffenen herausgehen, soll sich das gesamte Verfahren bis zum Verbot nur um weitere drei Wochen verlängern.
Nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) haben sich die Impfquoten in den Pflegeeinrichtungen deutlich verbessert. So seien die Bewohner zu 92 Prozent vollständig geschützt, die Beschäftigten zu 88,2 Prozent.
Eine signifikante Steigerung gab es bei den Dienstleistern: Dort stieg die Quote der vollständig Geschützten seit Januar von 60,9 Prozent auf aktuell mehr als 90 Prozent.
Quelle: Gesundheitsministerium Brandenburg