Impfpflicht
Nieder­sach­sen greift durch bei der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht Bild: Mohamed Hassan/Pixabay.com

„Ab 16. März sind die Einrich­tun­gen verpflich­tet, alle, bei denen der Impfsta­tus unsicher ist, zu melden“, sagte die SPD-Politi­ke­rin Behrens mit Blick auf die von Bund und Ländern beschlos­sene Impfpflicht für bestimmte Berufs­grup­pen der „Hanno­ver­schen Allge­mei­nen Zeitung“. In der kommen­den Woche soll demnach ein Melde­por­tal freige­schal­tet werden, auf das die Gesund­heits­äm­ter zugrei­fen können.

Nach Angaben der stell­ver­tre­ten­den Leite­rin des Corona-Krisen­stabs der Landes­re­gie­rung, Claudia Schrö­der, sollen die Gesund­heits­äm­ter gemel­dete Perso­nen zunächst auffor­dern, einen Impfnach­weis oder ein Attest vorzu­le­gen. Geschehe das nicht, folge eine Anhörung mit einer Zwangs­geld­an­dro­hung. Ein Zwangs­geld belaufe sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeit­tä­tig­keit.

Impfpflicht: Bußgel­der drohen

Zeige auch das keine Wirkung, werde ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro angedroht und auch verhängt. Danach könne das Gesund­heits­amt entschei­den, ob ein Zutritts­ver­bot oder eine „Tätig­keits­un­ter­sa­gung“ verhängt werde.

Dem Bericht zufolge sind etwa 95 Prozent der rund 90.000 Mitar­bei­ter in Alten- und Pflege­hei­men in Nieder­sach­sen geimpft. In den Kranken­häu­sern ist die Quote nach Angaben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums ähnlich hoch. Die Zahl der ungeimpf­ten Mitar­bei­ter sei trotz­dem unbekannt, sagte Behrens. Das Land Nieder­sach­sen werde Ende April Bilanz ziehen.