„Ab 16. März sind die Einrichtungen verpflichtet, alle, bei denen der Impfstatus unsicher ist, zu melden“, sagte die SPD-Politikerin Behrens mit Blick auf die von Bund und Ländern beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. In der kommenden Woche soll demnach ein Meldeportal freigeschaltet werden, auf das die Gesundheitsämter zugreifen können.
Nach Angaben der stellvertretenden Leiterin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, sollen die Gesundheitsämter gemeldete Personen zunächst auffordern, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Geschehe das nicht, folge eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung. Ein Zwangsgeld belaufe sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit.
Impfpflicht: Bußgelder drohen
Zeige auch das keine Wirkung, werde ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro angedroht und auch verhängt. Danach könne das Gesundheitsamt entscheiden, ob ein Zutrittsverbot oder eine „Tätigkeitsuntersagung“ verhängt werde.
Dem Bericht zufolge sind etwa 95 Prozent der rund 90.000 Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen geimpft. In den Krankenhäusern ist die Quote nach Angaben des Gesundheitsministeriums ähnlich hoch. Die Zahl der ungeimpften Mitarbeiter sei trotzdem unbekannt, sagte Behrens. Das Land Niedersachsen werde Ende April Bilanz ziehen.