Die Gesundheitswirtschaft ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Über 5,5 Millionen Menschen arbeiten in diesem Sektor: 1.942 Krankenhäuser, 14.500 Pflegeheime, über 14.000 Ambulante Pflegedienste und mehr als 70.000 Arztpraxen kommen täglich in Kontakt mit Patienten und Pflegebedürftigen. In den hygienerelevanten Bereichen von Krankenhäusern, in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Arztpraxen sind 3,4 Millionen Menschen auf die sichere Versorgung mit hygienisch aufbereiteter Berufs- und Schutzkleidung angewiesen.[1]
Klare Vorgaben regeln den Wechselrhythmus der Berufs- und Bereichskleidung
Die Beteiligung von Textilien und Händen bei der möglichen Verbreitung eines Infektionsrisikos als Schmierinfektion ist wissenschaftlich anerkannt. Dieser Kernbereich der Krankenhaushygiene wird deshalb durch Fachgesellschaften bewertet, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beispielsweise veröffentlicht eine eigene Empfehlung zum Wechselrhythmus von Berufskleidung.[2] In jedem Krankenhaus und Pflegeheim existieren Hygienepläne, jeder ambulante Pflegedienst handelt im Rahmen der Regelwerke des MDK.
Die Heimwäsche ist abzulehnen und juristisch untersagt
Trotzdem klagen Beschäftigte vor allem im ambulanten Sektor über unzureichende Bereitstellung ausreichender Mengen an Berufskleidung oder sogar über die Notwendigkeit, selbst beschaffte und getragene Berufskleidung auch noch zuhause waschen zu müssen. Dadurch wird die Keimumgebung ihrer Arbeitsstätte in das häusliche Umfeld exportiert. Experten sagen dazu schon lange: „Die Aufbereitung von Dienstkleidung durch die Mitarbeiter privat zu Hause ist fachlich abzulehnen und juristisch untersagt.” Professionelle Textildienstleister nutzen validierte Aufbereitungsprozesse sowie zertifizierte Hygienequalitäts- und Kontrollsysteme, um die sichere Textildesinfektion zu gewährleisten.
Professionelle Versorgungsmodelle gewährleisten Zugang zu hygienischer Berufskleidung
Oftmals führen auch Arbeitszeit- und Schichtmodelle mit mehr als fünf Arbeitstagen am Stück zu Versorgungsengpässen, weil die daraus resultierenden Ausstattungsanforderungen durch den Einkauf nicht beachtet werden oder einem externen Dienstleister nicht ausreichend bekannt sind. Durch einen geringen Wechselrhythmus entstehen hygienische Gefährdungen, für die der Arbeitgeber die organisatorische Verantwortung trägt. Dabei existieren genügend Dienstleistungs- und Versorgungsmodelle, die den Beschäftigten in der Gesundheitswirtschaft den dauerhaft einfachen und sicheren Zugang zu hygienischer Berufskleidung ermöglichen.
Textilversorgung im stationären und ambulanten Sektor will geplant sein, bevor etwas schief geht. Der Deutsche Textilreinigungsverband DTV stellt Klinik- und Heimleitungen sowie den Betreibern von Pflegediensten mit seinen neuen Leitfäden für die textile Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Hilfestellung bei der Vergabe der textilen Versorgung an externe Dienstleister zur Verfügung.[3]
Quellen: