„Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ – dies ist laut des Urteils (Az.: XII ZB 61/16) des Bundesgerichtshof BGH medizinisch zu ungenau. Dementsprechend ist diese Verfügung unwirksam und ihr Verfasser wird damit nichts erreichen. Dies gilt für Millionen weitere Verfügungen, die zu vage Formulierungen enthalten. Seit Jahren ist dies ein Problem in der ärztlichen Praxis, daher wird von den Richtern geraten, konkrete Situationen in der Verfügung zu schildern sowie ärztliche Maßnahmen zu benennen.
„Die meisten Menschen, die mit einer Verfügung vorsorgen wollen, verlassen sich leider auf wirkungslose Vorlagen, beispielsweise von Ämtern oder Notaren. Diese Anbieter genießen zwar Vertrauen, sind aber nicht kompetent, medizinisch wirksame Dokumente zu liefern“, so der Notfallmediziner und Geschäftsführer des Online-Dienstleisters DIPAT, Dr. Paul Brandenburg.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zeige unmissverständlich, dass an einer professionellen, fachlich hieb- und stichfesten Verfügung kein Weg vorbei führe, wenn sie im Ernstfall greifen solle, betont Brandenburg. Alle anderen Verfügungen können, wie der bis vor das BGH geführte Rechtsstreit zeigt, zu juristischen und auch familiären Streitigkeiten führen – und unerwünschte lebenserhaltende Maßnahmen um Jahre verlängern.
Auch eine repräsentative Untersuchung des Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag von DIPAT ergab, dass drei Viertel aller Patientenverfügungen unwirksam sind.
Online-Dienst für wirksame Patientenverfügungen
Brandenburg ist als Notfallmediziner immer wieder selbst mit Patientenverfügungen konfrontiert, die nicht anwendbar sind. Um Abhilfe zu schaffen, entwickelte er mit einem Team aus Juristen, Psychologen und Programmierern den fachärztlichen Online-Dienst DIPAT für dauerhaft medizinisch wirksame Patientenverfügungen. Mittels eines intelligenten Online-Interviews werden die häufigsten und nahezu alle lebensentscheidenden Diagnosen und der Behandlungswunsch des Kunden detailliert erfasst. Dabei dienen anschauliche Beispiele dem Kunden als Entscheidungshilfe. Anschließend wird das Ergebnis des Interviews in ein medizinisches Formular übersetzt, das als klare Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Da die Patientenverfügung online hinterlegt wird, ist sie zudem im Notfall innerhalb von Sekunden abrufbar. Ein Signalaufkleber auf der Versichertenkarte zeigt dem behandelnden Arzt einen Online-Code an, hinter dem sich die Verfügung verbirgt. DIPAT sei damit auch für die Personen, die ihre Patientenverfügung nach der BGH-Entscheidung neu erstellen möchten, eine unkomplizierte und sichere Lösung.