„Ich möchte keine lebens­ver­län­gern­den Maßnah­men“ – dies ist laut des Urteils (Az.: XII ZB 61/16) des Bundes­ge­richts­hof BGH medizi­nisch zu ungenau. Dementspre­chend ist diese Verfü­gung unwirk­sam und ihr Verfas­ser wird damit nichts errei­chen. Dies gilt für Millio­nen weitere Verfü­gun­gen, die zu vage Formu­lie­run­gen enthal­ten. Seit Jahren ist dies ein Problem in der ärztli­chen Praxis, daher wird von den Richtern geraten, konkrete Situa­tio­nen in der Verfü­gung zu schil­dern sowie ärztli­che Maßnah­men zu benen­nen.

„Die meisten Menschen, die mit einer Verfü­gung vorsor­gen wollen, verlas­sen sich leider auf wirkungs­lose Vorla­gen, beispiels­weise von Ämtern oder Notaren. Diese Anbie­ter genie­ßen zwar Vertrauen, sind aber nicht kompe­tent, medizi­nisch wirksame Dokumente zu liefern“, so der Notfall­me­di­zi­ner und Geschäfts­füh­rer des Online-Dienst­leis­ters DIPAT, Dr. Paul Branden­burg.

Das aktuelle Urteil des Bundes­ge­richts­hofs zeige unmiss­ver­ständ­lich, dass an einer profes­sio­nel­len, fachlich hieb- und stich­fes­ten Verfü­gung kein Weg vorbei führe, wenn sie im Ernst­fall greifen solle, betont Branden­burg. Alle anderen Verfü­gun­gen können, wie der bis vor das BGH geführte Rechts­streit zeigt, zu juris­ti­schen und auch familiä­ren Strei­tig­kei­ten führen – und unerwünschte lebens­er­hal­tende Maßnah­men um Jahre verlän­gern.

Auch eine reprä­sen­ta­tive Unter­su­chung des Sozial­for­schungs­in­sti­tuts Mente­fac­tum im Auftrag von DIPAT ergab, dass drei Viertel aller Patien­ten­ver­fü­gun­gen unwirk­sam sind.

Online-Dienst für wirksame Patien­ten­ver­fü­gun­gen

Branden­burg ist als Notfall­me­di­zi­ner immer wieder selbst mit Patien­ten­ver­fü­gun­gen konfron­tiert, die nicht anwend­bar sind. Um Abhilfe zu schaf­fen, entwi­ckelte er mit einem Team aus Juris­ten, Psycho­lo­gen und Program­mie­rern den fachärzt­li­chen Online-Dienst DIPAT für dauer­haft medizi­nisch wirksame Patien­ten­ver­fü­gun­gen. Mittels eines intel­li­gen­ten Online-Inter­views werden die häufigs­ten und nahezu alle lebens­ent­schei­den­den Diagno­sen und der Behand­lungs­wunsch des Kunden detail­liert erfasst. Dabei dienen anschau­li­che Beispiele dem Kunden als Entschei­dungs­hilfe. Anschlie­ßend wird das Ergeb­nis des Inter­views in ein medizi­ni­sches Formu­lar übersetzt, das als klare Handlungs­an­wei­sung für Ärzte wirksam ist. Da die Patien­ten­ver­fü­gung online hinter­legt wird, ist sie zudem im Notfall inner­halb von Sekun­den abruf­bar. Ein Signal­auf­kle­ber auf der Versi­cher­ten­karte zeigt dem behan­deln­den Arzt einen Online-Code an, hinter dem sich die Verfü­gung verbirgt. DIPAT sei damit auch für die Perso­nen, die ihre Patien­ten­ver­fü­gung nach der BGH-Entschei­dung neu erstel­len möchten, eine unkom­pli­zierte und sichere Lösung.