Anders als bei der Behandlung allgemeiner Textilien wie Bett- und Frotteewäsche in Pflegeeinrichtungen, die laut der gültigen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts „Infektionsprävention in Heimen“ desinfizierend gewaschen werden müssen, verbleibt die Verantwortung für den Hygienestatus von Bewohnerwäsche bei den Pflegeinrichtungen bzw. bei den beauftragten Wäschereibetrieben. Bewohnerwäsche, deren Behandlung nicht exakt gesetzlich geregelt ist, umfasst im Wesentlichen die Oberbekleidung und Leibwäsche, welche sich im Besitz der Bewohner befindet.
Im Zuge der Coronapandemie haben die Textil Service-Unternehmen eine deutliche Zunahme der zur Bearbeitung überlassenen Textilien festgestellt. Viele Angehörige, die vor der Krise die Bekleidung des Bewohners zu Hause bearbeitet haben, wählten nun eine sichere und hygienisch einwandfreie, professionelle Aufbereitung durch Spezialisten. Auch haben Gesundheitsämter die Einrichtungen dahin gehend beraten, die Aufbereitung von potenziell kontaminierten Textilien, wie zum Beispiel auch die Berufskleidung der Pflegenden, aus dem privaten Umfeld herauszuholen.
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern bringt Sicherheit
Für Pflegeheime mit einer eigenen Wäscherei gilt die DGUV Information 203–084 „Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung“ mit konkreten baulichen, hygienischen und personellen Anforderungen. Um diesen oft unterschätzten Aufwand für die Einrichtung zu sparen und zur Konzentration der Heime auf ihre Kernaufgabe, die Betreuung und Pflege der Bewohner, stehen die Textil Service-Unternehmen des DTV mit qualifizierten Lösungen zur Seite.
Die Entscheidung zwischen einer Inhouse-Lösung oder einer Zusammenarbeit mit externen Profis, ist nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bestandseinrichtungen unter den von der DGUV geforderten Gesichtspunkten, kritisch und sorgfältig abzuwägen.
Die Textil Service-Unternehmen leisten mit ihren desinfizierenden Waschverfahren einen wesentlichen Beitrag zur Infektionsprävention, die sich auch in den landesrechtlichen Anforderungen an den Betrieb eines Heimes widerspiegeln (ehemals: § 11 Absatz 1 Nummer 9 HeimG).
In Nordrhein-Westfallen ist beispielsweise das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 8 WTG ermächtigt worden, per Rechtsverordnung Konzepte über hygienerechtliche Anforderungen zu erstellen, um einen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen und die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen der Hygiene zu gewährleisten.
Wenngleich dieser formelle Rechtsakt bislang noch nicht umgesetzt worden ist, kann diesbezüglich wohl schon bald mit einer Beseitigung dieses Missstandes gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Notstandslage drängen nun mehrere kommunale Verbände darauf, dass endlich eine Hygiene- und Infektionsschutzverordnung verabschiedet wird.
Es ist absehbar, dass neben der desinfizierenden Reinigung der dienstlichen Arbeitskleidung dann auch die unbedenkliche Aufbereitung der Bewohnerwäsche hierein einbezogen werden wird. Abseits dieser rechtlichen Aspekte sind im Zusammenhang mit der Aufbereitung der Bewohnerwäsche auch weitere qualitätssichernde Regulatorien zu beachten.
Gesicherte Hygiene und Qualität für Bewohnerwäsche
Um Pflegeeinrichtungen bei der Hygienesicherung von Bewohnerwäsche unterstützen zu können, dienen den Dienstleistern Managementsysteme als Grundlage für gesicherte Prozesse: zwei im Markt für professionelle Wäschereien anerkannte Systeme stehen hier gleichwertig nebeneinander und bilden eine gute und variable Entscheidungsgrundlage für die Pflegeeinrichtung:
- die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. hat im Jahre 2012 das Gütezeichen RAL-GZ 992/4 ins Leben gerufen. Dieses Hygienezeugnis für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen gilt im deutschen Gesundheits- und Sozialwesen als Nachweis für die Erfüllung aller relevanten Hygieneanforderungen für sämtliche Arten von Bewohnerwäsche.
- Das europäische RABC Managementsystem (Risk Management and Biocontamination Control), dargestellt über die Norm DIN EN 14065, bildet die Grundlage für die sichere und validierte hygienische Aufbereitung von Textilien in Wäschereien, die vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden zur mikrobiologischen Qualität von Textilien getroffen haben.
Beide Managementsysteme werden in der professionellen Wäscherei idealerweise durch die Zertifizierung auch der Hygieneanforderungen an Bett- und Flachwäsche sowie der Berufskleidung der Einrichtung ergänzt – zum Vorteil von Bewohnern und Einrichtungen.
Persönliche Kleidung in zuverlässigen Händen
Die Pflege der bewohnereigenen Wäsche ist eine besonders sensible und verantwortungsvolle Aufgabenstellung. Entscheider einer Pflegeeinrichtung sind hier auf höchste Qualität und das Vertrauen in die Wäschereipartner angewiesen. Der Befürchtung eines Qualitätsverlustes bei einer externen Vergabe können die Wäschereien nur mit einem perfekten Service begegnen. Mit unseren informativen Erklärvideo erhalten Sie einen Überblick über einen perfekten Wäschekreislauf.