Highlights: Praxis-Vertrags-Rechtsschutz und Reputations-Service
Der Zielgruppen-Baustein für niedergelassene Ärzte hilft in vielen Situationen. Wird beispielsweise ein Gerät für die Praxis defekt geliefert, können Ärzte sich ohne Kostenrisiko durchsetzen, falls der Anbieter keinen Ersatz liefern will. Der sogenannte Praxis-Vertrags-Rechtsschutz unterstützt sie zudem auch dann, wenn ein Patient seine Rechnung nicht bezahlt.
Auch die Reputation im Internet spielt für niedergelassene Ärzte eine zunehmend wichtige Rolle. Deswegen können sie auf ROLAND bauen, wenn im Internet oder in sozialen Netzwerken diffamierende Texte kursieren, die ihren Ruf schädigen: Ein Rechtsanwalt kontaktiert den Urheber beziehungsweise den Betreiber der Website, damit die Inhalte gelöscht werden.
Ein Beispiel aus der Praxis
HNO-Arzt Helmut K. wird auf einem Online-Bewertungsportal übel beschimpft. Die Argumente in der Bewertung sind nicht haltbar – dennoch schaden sie seiner Reputation. Über ROLAND Rechtsschutz beauftragt Helmut K. einen Anwalt damit, die Inhalte zu löschen. Nachdem der Verfasser nicht ermittelt werden konnte, kontaktiert der Rechtsanwalt den Seitenbetreiber. Da die Aussagen des Autors nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen, schafft es der Anwalt, dass der Eintrag gelöscht wird.
Darüber hinaus profitieren niedergelassene Ärzte von ihrem Rechtsschutz, wenn beispielsweise
- ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt,
- die Ärztekammer dem Versicherten vorwirft, gegen die Berufsordnung verstoßen zu haben,
- die Kassenärztliche Vereinigung den Kunden wegen eines angeblich überschrittenen Arzneimittelbudgets in Regress nehmen will,
- der Vermieter der Praxisräume den Mietvertrag kündigt.
Besonders günstige Konditionen
Niedergelassene Ärzte können den speziellen Baustein zusätzlich wählen, wenn sie mindestens die Einzelbausteine Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen haben. Und das zu besonders günstigen Konditionen: ROLAND gewährt für jeden Einzelbaustein 30 Prozent Nachlass auf die Prämie.
Dank des ROLAND Baustein-Systems können Mediziner ihre Absicherung nach Bedarf zusammenstellen – und bezahlen nur für die Leistungen, die sie auch wirklich benötigen. Für Berufsausübungsgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen genügt dabei ein gemeinsamer Vertrag. Ärzte in Praxisgemeinschaften müssen sich jeweils einzeln versichern.
Weitere Bausteine für strafrechtliche und private Absicherung
Außerdem stehen niedergelassenen Ärzten auf Wunsch weitere Bausteine zur Verfügung, mit denen sich unter anderem strafrechtliche Risiken oder der private Lebensbereich absichern lassen. Mit dem Baustein StrafrechtPlus Gewerbe bietet ROLAND eine optimale Absicherung in jeder Phase eines Strafverfahrens. Das ist enorm wichtig: Da professionelle Strafverteidiger nach Stundenhonoraren abrechnen oder Sachverständigengutachten bereits im Ermittlungsverfahren eingeholt werden müssen, entstehen hohe Kosten.
Um ihre Absicherung abzurunden, können Mediziner ihren Schutz um die Einzelbausteine Privat Basis oder Privat Premium ergänzen. Dann sind beispielsweise vertragliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Ärger mit dem Arbeitgeber des Partners versichert.
Ein rechtlicher Streit ist unangenehm und kostet unter Umständen jede Menge Geld und Zeit. Eine Rechtsschutz-Versicherung von ROLAND deckt die Kosten ab und hält niedergelassenen Ärzten so den Rücken frei. Damit sie sich ganz auf ihre anspruchsvolle Aufgabe als Mediziner konzentrieren können.