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Negative Kritik kann sich auf Ihr Image als Arzt vehement auswir­ken. Um sich vor einem Reputa­ti­ons­scha­den zu schüt­zen können Sie Maßnah­men ergrei­fen. Wie der folgende Prozess am Beispiel des Zielgrup­pen-Bausteins von ROLAND zeigt. Bild: Wavebreak­me­dia Ltd | Dreamstime.com

Highlights: Praxis-Vertrags-Rechts­schutz und Reputa­ti­ons-Service

Der Zielgrup­pen-Baustein für nieder­ge­las­sene Ärzte hilft in vielen Situa­tio­nen. Wird beispiels­weise ein Gerät für die Praxis defekt gelie­fert, können Ärzte sich ohne Kosten­ri­siko durch­set­zen, falls der Anbie­ter keinen Ersatz liefern will. Der sogenannte Praxis-Vertrags-Rechts­schutz unter­stützt sie zudem auch dann, wenn ein Patient seine Rechnung nicht bezahlt.

Auch die Reputa­tion im Inter­net spielt für nieder­ge­las­sene Ärzte eine zuneh­mend wichtige Rolle. Deswe­gen können sie auf ROLAND bauen, wenn im Inter­net oder in sozia­len Netzwer­ken diffa­mie­rende Texte kursie­ren, die ihren Ruf schädi­gen: Ein Rechts­an­walt kontak­tiert den Urheber bezie­hungs­weise den Betrei­ber der Website, damit die Inhalte gelöscht werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

HNO-Arzt Helmut K. wird auf einem Online-Bewer­tungs­por­tal übel beschimpft. Die Argumente in der Bewer­tung sind nicht haltbar – dennoch schaden sie seiner Reputa­tion. Über ROLAND Rechts­schutz beauf­tragt Helmut K. einen Anwalt damit, die Inhalte zu löschen. Nachdem der Verfas­ser nicht ermit­telt werden konnte, kontak­tiert der Rechts­an­walt den Seiten­be­trei­ber. Da die Aussa­gen des Autors nachweis­lich nicht der Wahrheit entspre­chen, schafft es der Anwalt, dass der Eintrag gelöscht wird.

Darüber hinaus profi­tie­ren nieder­ge­las­sene Ärzte von ihrem Rechts­schutz, wenn beispiels­weise

  • ein Mitar­bei­ter gegen seine Kündi­gung klagt,
  • die Ärzte­kam­mer dem Versi­cher­ten vorwirft, gegen die Berufs­ord­nung versto­ßen zu haben,
  • die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung den Kunden wegen eines angeb­lich überschrit­te­nen Arznei­mit­tel­bud­gets in Regress nehmen will,
  • der Vermie­ter der Praxis­räume den Mietver­trag kündigt.

Beson­ders günstige Kondi­tio­nen

Nieder­ge­las­sene Ärzte können den spezi­el­len Baustein zusätz­lich wählen, wenn sie mindes­tens die Einzel­bau­steine Firmen- und Verkehrs-Rechts­schutz abgeschlos­sen haben. Und das zu beson­ders günsti­gen Kondi­tio­nen: ROLAND gewährt für jeden Einzel­bau­stein 30 Prozent Nachlass auf die Prämie.

Dank des ROLAND Baustein-Systems können Medizi­ner ihre Absiche­rung nach Bedarf zusam­men­stel­len – und bezah­len nur für die Leistun­gen, die sie auch wirklich benöti­gen. Für Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaf­ten oder Gemein­schafts­pra­xen genügt dabei ein gemein­sa­mer Vertrag. Ärzte in Praxis­ge­mein­schaf­ten müssen sich jeweils einzeln versi­chern.

Weitere Bausteine für straf­recht­li­che und private Absiche­rung

Außer­dem stehen nieder­ge­las­se­nen Ärzten auf Wunsch weitere Bausteine zur Verfü­gung, mit denen sich unter anderem straf­recht­li­che Risiken oder der private Lebens­be­reich absichern lassen. Mit dem Baustein Straf­recht­Plus Gewerbe bietet ROLAND eine optimale Absiche­rung in jeder Phase eines Straf­ver­fah­rens. Das ist enorm wichtig: Da profes­sio­nelle Straf­ver­tei­di­ger nach Stunden­ho­no­ra­ren abrech­nen oder Sachver­stän­di­gen­gut­ach­ten bereits im Ermitt­lungs­ver­fah­ren einge­holt werden müssen, entste­hen hohe Kosten.

Um ihre Absiche­rung abzurun­den, können Medizi­ner ihren Schutz um die Einzel­bau­steine Privat Basis oder Privat Premium ergän­zen. Dann sind beispiels­weise vertrag­li­che Ausein­an­der­set­zun­gen, Strei­tig­kei­ten mit dem Vermie­ter oder Ärger mit dem Arbeit­ge­ber des Partners versi­chert.

Ein recht­li­cher Streit ist unange­nehm und kostet unter Umstän­den jede Menge Geld und Zeit. Eine Rechts­schutz-Versi­che­rung von ROLAND deckt die Kosten ab und hält nieder­ge­las­se­nen Ärzten so den Rücken frei. Damit sie sich ganz auf ihre anspruchs­volle Aufgabe als Medizi­ner konzen­trie­ren können.