
Rechtliche Grundlagen und Direktionsrecht
Der Arbeitgeber darf aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts – auch Direktionsrecht genannt – Regeln aufstellen, um den betrieblichen Ablauf zu gewährleisten und Sicherheitsstandards einzuhalten. Ein generelles Handyverbot kann gerechtfertigt sein, wenn dadurch Ablenkungen minimiert und sensible Informationen geschützt werden.
Insbesondere im Gesundheitswesen spielt der Schutz sensibler Patientendaten eine elementare Rolle. Man sieht leider immer wieder, dass Mitarbeiter des Gesundheitswesens in den Sozialen Medien Patienteninformationen bewusst oder unbewusst preisgeben. Hierdurch wird nicht nur der Straftatbestand des Schweigepflichtsburch gemäß § 203 StGB verwirklicht, sondern der Arbeitgeber kann auch mit horenden Bussgeldern – wegen eines Verstosses gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- konfrontiert werden.
Mithin kann ein striktes Handyverbot erforderlich sein, um insbesondere Mißbrauch, Unfälle oder Fehler zu verhindern. Juristisch ist ein Handyverbot zulässig, denn gemäß § 611a BGB, schuldet der Arbeitnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit seine Arbeitsleistung zu 100 Prozent.
Weitere Gründe für ein umfassendes Verbot während der Arbeitszeit
Ständige Erreichbarkeit und wiederholte Ablenkung durch Messenger-Dienste oder Social Media beeinträchtigen darüber hinaus die Produktivität des Arbeitnehmers. Beschäftigte verlieren schnell den Fokus auf ihre Aufgaben, was zu Fehlern und Leistungseinbußen führen kann. Zudem können Gespräche mit Patienten oder interne Meetings gestört werden, wenn Handys klingeln oder vibrieren.
Ein generelles Verbot setzt ein klares Signal: Während der Arbeitszeit liegt die volle Konzentration auf der Arbeit. Dadurch wird sowohl das Betriebsklima als auch die Effizienz gefördert, da Unklarheiten und Diskussionen über die zulässige Nutzung privater Handys vermieden werden.
Handynutzung während der Pause
Die Pausen sind rechtlich geschützte Arbeitsunterbrechungen. In dieser Zeit können Beschäftigte frei über ihre Aktivitäten entscheiden. Deshalb ist die Handynutzung während der Pause ausdrücklich gestattet und kann seitens des Arbeitgebers nicht untersagt werden.
In der Pause endet das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Mitarbeitende haben hier Gelegenheit, wichtige private Angelegenheiten zu klären oder soziale Kontakte zu pflegen, während sie sich gleichzeitig mental vom Arbeitsalltag erholen.
Praktische Umsetzung und Vorteile
Damit ein umfassendes Handyverbot während der Arbeitszeit akzeptiert wird, empfiehlt sich eine klare und faire Betriebsvereinbarung. Darin sollten Zweck, Geltungsbereich und mögliche Ausnahmesituationen genau definiert werden, etwa für medizinische Notfälle oder familiäre Notlagen. Eine solche Regelung vermeidet Missverständnisse und garantiert Transparenz. Arbeitnehmer wissen genau, was erlaubt ist und wann sie ihre privaten Handys nutzen können – nämlich vor allem in den Pausen. Das Ergebnis: Mehr Konzentration, ein reibungsloser Arbeitsfluss und ein respektvoller Umgang mit betrieblichen sowie persönlichen Bedürfnissen.
FAQ
Welche Rechte hat das Pflegepersonal bei einem Handyverbot während der Arbeitszeit?
Pflegekräfte haben während der Arbeitszeit die Pflicht zur vollständigen Erbringung ihrer Arbeitsleistung (§ 611a BGB). In dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Nutzung privater Handys untersagen, um etwa Pflegefehler, Ablenkungen oder Datenschutzverstöße zu vermeiden. In Pausenzeiten jedoch greift das Direktionsrecht nicht – hier dürfen Beschäftigte ihr Handy nutzen. Das bedeutet: Während der Pause haben Mitarbeitende ein Recht auf private Kommunikation, auch über das Smartphone.
Wer haftet, wenn durch Handynutzung Patientendaten im Gesundheitswesen verletzt werden?
Kommt es durch die unerlaubte Handynutzung zur Weitergabe oder Veröffentlichung von Patientendaten, kann der Mitarbeitende wegen Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB) strafrechtlich belangt werden. Zudem drohen dem Arbeitgeber hohe Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Praxis kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung für die betroffene Pflegekraft bedeuten. Daher ist ein konsequentes Handyverbot eine präventive Maßnahme zur Haftungsvermeidung.