Der deutschen Transplantationsmedizin droht in dem Bemühen, das durch bekanntgewordene Manipulationen in der Organvergabe gestörte Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen, einen weiteren Dämpfer zu bekommen.
Laut einem Bericht der Kommission zur Prüfung und Überwachung des Lungentransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) sollen in insgesamt 14 Fällen die Patientendaten so verändert worden sein, um einen schnelleren Zugang zu einem Spenderorgan zu ermöglichen.
Das Hamburger Uniklinikum arbeitet in einem Lungentransplantationsprogramm mit der LungenClinic Großhansdorf zusammen. Die Kommission – bestehend aus Experten der Bundesärztekammer, des Spitzenverbandes der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft – untersuchte 25 Lungentransplantationen im Zeitraum 2010 bis 2012. Dabei stellte sie laut ihrem Bericht „Unregelmäßigkeiten“ in erheblichem Ausmaß fest.
Grotesk niedrige Werte
Der Vorwurf: In mehr als der Hälfte der untersuchten Fälle hätten die Ärzte den Gesundheitszustand der Patienten gegenüber der Organvermittlungsstelle Eurotransplant wesentlich schlechter dargestellt, als er tatsächlich war.
Dem Kommissionsbericht zufolge soll in den Befunden „zum Teil grotesk niedrige Sauerstoffpartialdrücke und Sauerstoffsättigungen“ angegeben worden sein. Trotz Sauerstofftherapie und teilweiser Beatmung lag die Sauerstoffsättigung bei diesen Patienten zwischen teilweise unter 70 Prozent. Dies sei „über Wochen und Monate selbst bei Gesunden nicht mit dem Leben vereinbar“, so die Kommission in ihrem Bericht weiter.
Mit den angegebenen Werten sollte bei den Betroffenen offenbar ein lebensbedrohlicher Zustand vorgetäuscht werden, damit diese als sogenannte HU-Patienten („High Urgency“) auf der Organspende-Warteliste weiter nach oben rutschen.
Akten unvollständig oder nicht auffindbar
Eigentlich müsste sich eine Aufklärung des Sachverhaltes unter normalen Umständen einfach gestalten: Immerhin sind die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Bereich der Transplantationsmedizin umfangreich geregelt. Doch laut dem Kommissionsbericht konnte in den fragwürdigen Fällen ganz überwiegend keine und in den übrigen Fällen nur Originalakten mit nur wenigen Kurvenblättern und Befunden vorgelegt werden.
„Das fast vollständige Fehlen einer aussagekräftigen medizinischen Dokumentation während teilweise mehrmonatiger stationärer Aufenthalte der Patienten ist … ausgesprochen ungewöhnlich“, stellt die Überwachungsskommission in ihrem Bericht fest. Die fehlenden Dokumemte und Dokumentationen würden vielmehr den Verdacht begründen, dass systematisch ein Fehlverhalten der beteiligten Ärzte vertuscht werden soll, so die Kommission weiter.
Jetzt ist die Staatsanwaltschaft gefordert
Nach Berichten des NDR-Magazins „Panorama 3“ ist nunmehr auch die hamburgische Staatsanwaltschaft in den Fall eingeschaltet und hat Ermittlungen wegen „Aktenunterdrückung“ (§ 274 StGB) aufgenommen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das ein weiterer Tiefschlag für die Transplantationsmedizin – Auswirkungen auf die jetzt schon niedrige Bereitschaft zur Organspende nicht ausgeschlossen.