Ein mitangeklagter Apotheker (67) soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein dritter Beschuldigter, der hauptangeklagte Radiologe (59), hat sich ins Ausland abgesetzt und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Dessen Verfahren wurde darum abgetrennt.
Die beiden Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts zusammen mit dem flüchtigen Ex-Chef von Hanserad die Krankenkassen nachweislich um acht Millionen Euro geschädigt. Die Gesellschaft des Radiologen hatte in großen Mengen Röntgenkontrastmittel beim Arzneimittelgroßhandel des Apothekers gekauft und die Mittel in Einzeldosen abgerechnet. Der Großteil des Rabattgewinns floss über Tarnfirmen an Hanserad. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von sieben und acht Jahren gefordert.
Kontrastmittel werden Patienten üblicherweise vor radiologischen Untersuchungen verabreicht, um Blutgefäße, Gallenwege, Magen oder Darm besser sichtbar zu machen. Die Strafkammer ging von gewerbsmäßigem Betrug in 26 Fällen aus. Zudem hätten die Angeklagten in weiteren zehn Fällen Beihilfe geleistet. Nach Auffassung der Richter hatten sie den Tatplan zwar nicht entworfen, jedoch wussten sie von der Unrechtmäßigkeit und mussten somit spürbar bestraft werden. Von dem Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs wurden sie am 18.08.2016 freigesprochen.
LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2016, Az.: 618 KLs 6/15