Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die in einzelnen Fällen auch schwerwiegende Folgen wie Lungen-und Gehirnentzündungen mit sich tragen kann. Masern sind also keine harmlose Kinderkrankheit, die „jeder durchmachen muss“. Trotz der Ernsthaftigkeit dieser Krankheit ist die Zahl der übermittelten Masernfälle 2015 an das Robert Koch-Institut erheblich angestiegen. Während es im Jahr 2014 nur 442 gemeldete Fälle gab, sind im vergangenen Jahr 2.464 Fälle verzeichnet worden.
Aufgrund dieser alarmierenden Entwicklung weist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf die Wichtigkeit des Impfschutzes hin: „Ich rate dringend dazu, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen und die empfohlenen Impfungen nachzuholen. Die empfohlenen Impfungen sind sicher und werden von der Krankenkasse bezahlt.“
Um Impflücken gegen Masern zu schließen, wurden die Schutzimpfungsrichtlinien aktualisiert, sodass nun gesetzlich Versicherten die Impfkosten von den Krankenkassen erstattet werden. Dies gilt seit dem Beschluss auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, deren Impfstatus unklar ist oder wenn bisher keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit vorgenommen wurde.
Die Risiken und Nebenwirkungen einer Masernimpfung fallen sehr gering aus. Lediglich bei 2 bis 5 Prozent der Geimpften kommt es zu einem masernartigen Ausschlag, der jedoch nicht ansteckend oder gefährlich ist. Eine Entzündung des Gehirns, die Masern-Enzephalitis, tritt nur bei einem von einer Million Geimpften auf und ist somit äußerst selten. Nebenwirkungen können in Form von Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden auftreten, welche jedoch ungefährlich sind.