Bei Masern handelt es sich um eine hochan­ste­ckende Virus-Erkran­kung, die in einzel­nen Fällen auch schwer­wie­gende Folgen wie Lungen-und Gehirn­ent­zün­dun­gen mit sich tragen kann. Masern sind also keine harmlose Kinder­krank­heit, die „jeder durch­ma­chen muss“. Trotz der Ernst­haf­tig­keit dieser Krank­heit ist die Zahl der übermit­tel­ten Masern­fälle 2015 an das Robert Koch-Insti­tut erheb­lich angestie­gen. Während es im Jahr 2014 nur 442 gemel­dete Fälle gab, sind im vergan­ge­nen Jahr 2.464 Fälle verzeich­net worden.

Aufgrund dieser alarmie­ren­den Entwick­lung weist Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe auf die Wichtig­keit des Impfschut­zes hin: „Ich rate dringend dazu, den eigenen Impfsta­tus überprü­fen zu lassen und die empfoh­le­nen Impfun­gen nachzu­ho­len. Die empfoh­le­nen Impfun­gen sind sicher und werden von der Kranken­kasse bezahlt.

Um Impflü­cken gegen Masern zu schlie­ßen, wurden die Schutz­imp­fungs­richt­li­nien aktua­li­siert, sodass nun gesetz­lich Versi­cher­ten die Impfkos­ten von den Kranken­kas­sen erstat­tet werden. Dies gilt seit dem Beschluss auch für alle nach 1970 gebore­nen Erwach­se­nen, deren Impfsta­tus unklar ist oder wenn bisher keine oder nur eine einma­lige Impfung in der Kindheit vorge­nom­men wurde.

Die Risiken und Neben­wir­kun­gen einer Masern­imp­fung fallen sehr gering aus. Ledig­lich bei 2 bis 5 Prozent der Geimpf­ten kommt es zu einem masern­ar­ti­gen Ausschlag, der jedoch nicht anste­ckend oder gefähr­lich ist. Eine Entzün­dung des Gehirns, die Masern-Enzepha­li­tis, tritt nur bei einem von einer Million Geimpf­ten auf und ist somit äußerst selten. Neben­wir­kun­gen können in Form von Kopfschmer­zen und Magen-Darm-Beschwer­den auftre­ten, welche jedoch ungefähr­lich sind.