In einer Untersuchung des Gesundheitsamtes und der Uniklinik in Frankfurt am Main, wurden im Jahr 2016 sämtliche Frankfurter Alten- und Pflegeheime bezüglich des Umgangs mit Wäsche und speziell der Personalwäsche untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass 93 Prozent der Einrichtungen mit einem externen Wäschereidienstleister zusammenarbeiten, während die übrigen 27 Prozent der Häuser die Dienstkleidung der Mitarbeiter zuhause waschen ließen. Die mikrobielle Untersuchung der gewaschenen Textilien ergab, dass die Wäsche, die von den Mitarbeitern zuhause gewaschen wurde, bei einem Mittelwert von 16 KBE/25 cm² deutlich stärker mikrobiell belastet war, als die Textilien die in einer Wäscherei aufbereitet wurden. Hier wurden im Mittelwert nur 2 KBE/25 cm² gezählt.
Vor dem Hintergrund, dass eine Keimübertagung durch kontaminierte Wäsche schon mehrfach nachgewiesen wurde, ist das Waschen der Personalkleidung aus Krankenhäusern sowie aus Alten- und Pflegeheimen aus hygienischer Sicht zuhause zu untersagen. Durch das Verlassen und wieder Zuführen des Wäschekreislaufs von infektionsverdächtiger Berufsbekleidung werden nicht nur Patienten gefährdet, sondern auch das Pflegepersonal samt Familienangehörigen, deren Wäsche durch dieses Vorgehen ebenfalls mit mutmaßlich kontaminierten Textilien in Kontakt kommen kann.
Aber was passiert eigentlich mit der gebrauchten Berufsbekleidung, die vom Arbeitgeber professionell aufbereitet wird?
Den Weg den die Wäsche geht, bevor diese wieder zur Verfügung steht, wird als „Wäschekreislauf“ bezeichnet. Dieser Kreislauf kann sowohl im Haus selber ablaufen, als auch den Weg über einen textilen Dienstleister nehmen. Die Wäsche, die als Schmutzwäsche in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung anfällt, wird zentral gesammelt und von dort zur Wäscherei transportiert. Dies kann sowohl eine Inhouse-Wäscherei sein, als auch die eines externen Dienstleisters. Nach der hygienischen Aufbereitung der Textilien, werden diese der Einrichtung und den verschiedenen Stationen wieder zur Verfügung gestellt.
Regularien zur Aufbereitung
Die Bearbeitung der Wäsche unterliegt bestimmten Vorschriften, die sowohl die baulichen Voraussetzungen und die Waschprozesse, als auch die mikrobiologischen Eigenschaften der aufbereiteten Textilien betreffen. Diese gelten für externe als auch für die hauseigene Wäscherei gleichermaßen und sind z.B. in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften wie BGR 500 (hier speziell Kapitel 2.6) und die DGUV-Vorschrift 203–084 sowie den Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erkennen.
Dass Krankenhauswäsche, wie Bettwäsche oder auch OP-Textilien unter professionellen Bedingungen aufbereitet werden, ist selbstverständlich. Bei der Berufsbekleidung des Personals sieht es, vor allem in Pflegeheimen, leider nicht selten anders aus.