In einer Unter­su­chung des Gesund­heits­am­tes und der Unikli­nik in Frank­furt am Main, wurden im Jahr 2016 sämtli­che Frank­fur­ter Alten- und Pflege­heime bezüg­lich des Umgangs mit Wäsche und spezi­ell der Perso­nal­wä­sche unter­sucht. Dabei wurde festge­stellt, dass 93 Prozent der Einrich­tun­gen mit einem exter­nen Wäsche­rei­dienst­leis­ter zusam­men­ar­bei­ten, während die übrigen 27 Prozent der Häuser die Dienst­klei­dung der Mitar­bei­ter zuhause waschen ließen. Die mikro­bielle Unter­su­chung der gewasche­nen Texti­lien ergab, dass die Wäsche, die von den Mitar­bei­tern zuhause gewaschen wurde, bei einem Mittel­wert von 16 KBE/25 cm² deutlich stärker mikro­biell belas­tet war, als die Texti­lien die in einer Wäsche­rei aufbe­rei­tet wurden. Hier wurden im Mittel­wert nur 2 KBE/25 cm² gezählt.

Vor dem Hinter­grund, dass eine Keimüber­ta­gung durch konta­mi­nierte Wäsche schon mehrfach nachge­wie­sen wurde, ist das Waschen der Perso­nal­klei­dung aus Kranken­häu­sern sowie aus Alten- und Pflege­hei­men aus hygie­ni­scher Sicht zuhause zu unter­sa­gen. Durch das Verlas­sen und wieder Zufüh­ren des Wäsche­kreis­laufs von infek­ti­ons­ver­däch­ti­ger Berufs­be­klei­dung werden nicht nur Patien­ten gefähr­det, sondern auch das Pflege­per­so­nal samt Famili­en­an­ge­hö­ri­gen, deren Wäsche durch dieses Vorge­hen ebenfalls mit mutmaß­lich konta­mi­nier­ten Texti­lien in Kontakt kommen kann.

Aber was passiert eigent­lich mit der gebrauch­ten Berufs­be­klei­dung, die vom Arbeit­ge­ber profes­sio­nell aufbe­rei­tet wird?

Den Weg den die Wäsche geht, bevor diese wieder zur Verfü­gung steht, wird als „Wäsche­kreis­lauf“ bezeich­net. Dieser Kreis­lauf kann sowohl im Haus selber ablau­fen, als auch den Weg über einen texti­len Dienst­leis­ter nehmen. Die Wäsche, die als Schmutz­wä­sche in einem Kranken­haus oder einer Pflege­ein­rich­tung anfällt, wird zentral gesam­melt und von dort zur Wäsche­rei trans­por­tiert. Dies kann sowohl eine Inhouse-Wäsche­rei sein, als auch die eines exter­nen Dienst­leis­ters. Nach der hygie­ni­schen Aufbe­rei­tung der Texti­lien, werden diese der Einrich­tung und den verschie­de­nen Statio­nen wieder zur Verfü­gung gestellt.

Wäschekreislauf
Darstel­lung des Wäsche­kreis­laufs im Bereich des Gesund­heits­we­sens.

Regula­rien zur Aufbe­rei­tung

Die Bearbei­tung der Wäsche unter­liegt bestimm­ten Vorschrif­ten, die sowohl die bauli­chen Voraus­set­zun­gen und die Wasch­pro­zesse, als auch die mikro­bio­lo­gi­schen Eigen­schaf­ten der aufbe­rei­te­ten Texti­lien betref­fen. Diese gelten für externe als auch für die hausei­gene Wäsche­rei gleicher­ma­ßen und sind z.B. in den Vorschrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten wie BGR 500 (hier spezi­ell Kapitel 2.6) und die DGUV-Vorschrift 203–084 sowie den Empfeh­lun­gen und Richt­li­nien des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) zu erken­nen.

Dass Kranken­haus­wä­sche, wie Bettwä­sche oder auch OP-Texti­lien unter profes­sio­nel­len Bedin­gun­gen aufbe­rei­tet werden, ist selbst­ver­ständ­lich. Bei der Berufs­be­klei­dung des Perso­nals sieht es, vor allem in Pflege­hei­men, leider nicht selten anders aus.