Über die Zeitarbeit bzw. die Arbeitnehmerüberlassung gibt es immer noch viel Unsicherheit, häufig mehr Behauptungen als Tatsachen. Im Bereich Pflege treten die Vorteile der Zeitarbeit für flexible Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Jahren deutlich zu Tage. Zu den Fakten: Der Personaldienstleister muss eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit haben, um Personal an andere Betriebe auszuleihen. Die Arbeitnehmerüberlassung, wie die Zeitarbeit offiziell heißt, ist bis ins Detail gesetzlich geregelt, so zum Beispiel, von wem die Arbeitskleidung gestellt wird und wer die Arbeitsschutz-Unterweisung durchführt.
Rahmenbedingungen sind gesetzlich geregelt, Arbeitsvertrag regelt die Details
- Mit dem Personaldienstleister als neuem Arbeitgeber schließt man einen Arbeitsvertrag ab. In der Regel wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit vereinbart. Beliebt ist auch die Möglichkeit, als Mini-Jobber/-in die Zeitarbeit kennenzulernen.
- Alle Verträge bieten soziale Absicherung. Sie sind sozialversicherungspflichtig, das heißt alle Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig vom Arbeitgeber sowie dem Mitarbeiter gezahlt, wie bei anderen Arbeitsverträgen auch. Auch Urlaubsgeld und weitere soziale Leistungen sind vertraglich geregelt.
- Ein festes Einkommen erhält man auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit nach einem Branchen-Tarif, der mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausgehandelt wurde. Besonders in der Gesundheitsbranche werden jedoch meist übertarifliche Löhne und weitere Sozialleistungen angeboten. Dies kann neben Zulagen sogar, wie es die avanti GmbH für unter anderem Intensivkräfte anbietet, auch schon mal der eigene Dienstwagen sein.
- An andere Betriebe wird der Arbeitnehmer zum Arbeiten nach Rücksprache entsendet. Wenn beim Kundenbetrieb ein Personalengpass besteht, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder Termindruck, wird man eingesetzt. Im Gesundheitssektor gibt es jedoch häufig für Personal auch langfristige Einsätze bei einem Kunden in einer Pflegeeinrichtung, in einem Altenheim oder im ambulanten Bereich.
- Eine weitere Besonderheit in der Pflege: Die Wünsche zur flexiblen Gestaltung der eigenen Dienstpläne sind deutlich besser umsetzbar als in vielen Kliniken und anderen Pflegeeinrichtungen. So sind Familie und Beruf deutlich einfacher zu vereinbaren. Dienstpläne werden frühzeitig in Absprache mit der Pflegekraft erstellt. Ein Plus für die eigene Work-Life-Balance, freie Wochenenden sind gesichert.
- Unterschiedliche Arbeitsweisen, Einsatzgebiete und verschiedene Betriebe kann man so kennenlernen und auf diese Weise sein eigenes Wissen vertiefen. Der Arbeitgeber bleibt stets der Personaldienstleister. Im Medical-Bereich kommt hinzu, dass man sich auf die Pflege der Patienten konzentrieren kann, da der tägliche Verwaltungs- und Organisationsanteil nicht von den Zeitarbeitskräften zu erledigen ist.
- Besonders interessant sind diese Möglichkeiten für Berufsanfänger und Wiedereinsteiger. Sie können sich über das System der Zeitarbeit sehr gut orientieren und ausprobieren. Außerdem stehen ihnen erfahrene Personaler zur Seite. Bei avanti medical werden zum Beispiel viele erfahrene Pflegekräfte, die sich in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen durch eigene Arbeitserfahrung auskennen, als medizinische Disponenten eingesetzt.
Von Uta Kannengießer, avanti GmbH