Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, der Verordnung mit einigen Änderungen zuzustimmen.
Es sei etwa das geplante Inkrafttreten vom 1. Juni auf 1. Juli 2024 zu verschieben, um den Krankenhäusern mit Blick auf notwendige Personalschulungen sowie Softwareanpassungen eine realistischere Vorbereitungszeit zu gewähren.
PPR 2.0: Qualifikationsmix gefordert
Weitere Änderungen seien auch beim Qualifikationsmix nötig. Hier empfiehlt der Beschluss die Quote für Pflegehilfskräfte von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen.
Die derzeitige Regelung in der PPBV verhindere, „dass durch einen adäquaten Qualifikationsmix in der Pflege Pflegefachkräfte durch einen ausreichenden Einsatz von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften ausreichend entlastet werden“, so heißt es darin zur Begründung.
Die derzeitige Quote für Pflegehilfskräfte von maximal zehn Prozent verschenke dieses Potenzial der Fachkräftesicherung. Da es sich um eine Obergrenze handele, erhielten Krankenhäuser abhängig von der Komplexität der Pflegesituationen in bettenführenden Stationen mit der Änderung eine größere Flexibilität.
Neu hinzugekommen ist ein Punkt zur Evaluierung. Hier soll das Bundesministerium für Gesundheit:
- die Personalbemessung insbesondere in Hinblick auf einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix in der Pflege auf Basis des erhobenen Datenmaterials
- die vorliegenden Regelungen in Hinblick auf bestehende und künftige Regelungen zum Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus mit dem Ziel der Harmonisierung und Entbürokratisierung sowie
- die Wirkung und Validität des Instruments auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Weiterentwicklung der PPR 2.0
Um die PPR 2.0 sachgerecht weiterentwickeln zu können, sei eine verbindliche Regelung hinsichtlich der Evaluation der Verordnung nötig. Eine Soll-Vorgabe allein in der Begründung sei dafür nicht ausreichend.
Im Vorfeld der Sitzung hatten der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft Verdi in einem offenen Brief abermals an die Zustimmung der Länder zur PPBV appelliert.
Quelle: BMG