Erklärtes Ziel des Gesetzespakets ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten, sofern der Bundestag zustimmt. Der Bundesrat muss diesem Gesetzesentwurfs nicht zustimmen.
„Die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen soll dort stattfinden können, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden kann. Sie darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deswegen wird es erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause geben, die Intensivpflege in stationären Einrichtungen wird endlich bezahlbar”, verspricht Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU). „Und Krankenhäuser und Heime verpflichten wir, wenn immer möglich, ihre Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen.”
Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege kommt
Komplett neu soll ein Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege entstehen, der ins SGB V aufgenommen wird. Die außerklinische Intensivpflege soll an allen geeigneten Orten, inklusive der eigenen Wohnung, stattfinden können. Außerdem soll der MDK im Auftrag der Krankenkassen den Intensiv-Pflegefall jährlich begutachten. In stationären Einrichtungen sollen Bedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem soll der Anreiz wachsen, Patienten von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Wer dies nicht tue, dem sollen Vergütungsabschläge drohen. Hinzu kommen Qualifikations-Anforderungen für verordnende Ärzte sowie ambulante Pflegedienste.
Das neue Gesetz soll zudem helfen, missbräuchliche Entwicklungen in privaten Intensivpflege-Einrichtungen einzudämmen. Erst im Vorjahr war ein groß angelegter Abrechnungsbetrug von Pflegediensten bei der Betreuung von Beatmungspatienten, in den sogenannten „Beatmungs-WGs”, aufgeflogen. Seit mehreren Jahren sollen teils unqualifizierte Kräfte aus Osteuropa bei der Betreuung mitgeholfen haben. Wegen der hohen Kosten, und somit der Vergütungssätze, ist die außerklinische Intensivpflege lukrativ. Kritik am neuen Gesetzesentwurf kommt unter anderem von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Es diskriminiere Patienten, die eine ambulante Intensivpflege wünschen und mache sie vom Wohlwollen ihrer Krankenkasse abhängig, so Kammerpräsident Markus Mai zum Deutschen Ärzteblatt.