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Die Geset­zes­samm­lung „Vorschrif­ten und Gesetze für das Gesund­heits­we­sen“ inklu­sive „Heilkun­de­über­tra­gungs­richt­li­nie“ ist in die 3. Auflage überführt worden und ab jetzt im Shop erhält­lich. Mit der Geset­zes­samm­lung hat der Heraus­ge­ber Prof. Dr. Volker Großkopf ein vollum­fäng­li­ches Kompen­dium erarbei­tet, das Pflege­kräf­ten und Ärzten dabei helfen soll, mit den Geset­zen zu arbei­ten und zu argumen­tie­ren. Die über 1100 Seiten umfas­sen die wesent­li­chen Vorschrif­ten, die für das Gesund­heits­we­sen relevant sind, gespeist aus dem Bürger­li­chen Gesetz­buch, dem Straf­ge­setz­buch sowie aus zahlrei­chen Geset­zen zum Arbeits­recht. Die Beson­der­heit des Kompen­di­ums: Neben der Fülle pflege- und arztspe­zi­fi­scher Gesetze wie das Arznei­mit­tel­ge­setz oder das neue Pflege­be­ru­fe­ge­setz beinhal­tet es ebenso die Heilkun­de­über­tra­gungs­richt­li­nie, die für das Gesund­heits­we­sen von sehr hoher Relevanz ist. Die vom G‑BA 2012 verfasste Richt­li­nie regelgt schließ­lich die Substi­tu­tion spezi­fi­scher ärztli­cher Aufga­ben auf die Pflege­kräfte.