Es passiert täglich in Pflegeheimen und Krankenhäusern: Die Böden und Flächen werden gewischt mit der Erwartung, dass diese danach sicher sauber und desinfiziert sind. Nach jedem Zimmer muss der Wischbezug gewechselt werden, um die Keime nicht von einem Patienten- bzw. Bewohnerzimmer zum nächsten zu tragen. Auf Böden und Flächen findet sich meist eine stark erhöhte Konzentration von Sporen, die dort auch unter widrigen Lebensumständen überdauern. Sie bedeuten eine besondere Herausforderung bei der Aufbereitung der Wischbezüge. Wenn die Aufbereitung der Wischbezüge und Putztücher jedoch nicht desinfizierend erfolgt, sind Risiken bei der nächsten Anwendung garantiert. Auf die Böden und Flächen könnten nämlich sogar gefährliche Keime aufgebracht werden, die es vorher dort nicht gab. Gerade ältere Bewohner und erkrankte Menschen sind anfälliger für nosokomiale Infektionen durch gefährliche Keime, als für solche, die sie sich in Pflegeeinrichtungen zuziehen können.
Eine mangelnde Kenntnis der Hygienevorschriften oder eine nicht korrekte Aufbereitung der sporenhaltigen Wischbezüge und Putztücher erhöht die Infektionsgefahr für Patienten und Bewohner deutlich. Die Reinigung und risikobasierte Desinfektion von Oberflächen müssen fester Bestandteil des Hygiene- und Desinfektionsplans für die Einrichtungen des Gesundheitswesens sein. Doch oft werden zwar Anforderungen für Häufigkeit der Flächenreinigung und risikobasierte Vorgaben an die zu nutzenden Wirkstoffe formuliert, es wird jedoch in der täglichen Arbeit nicht genügend auf die sicher desinfizierende Aufbereitung der Wischbezüge und Putztücher zwischen den Nutzungen geachtet. Und dann beginnt sehr schnell der Teufelskreis der Weiterverbreitung insbesondere von Sporen, weil diese bei der Aufbereitung nicht abgetötet, sondern beim nächsten Putzen wieder auf die Flächen aufgebracht werden. Im Fall multiresistenter Keime kann dies in Pflegeeinrichtungen für die Bewohner besonders fatal werden.
Professionelle Aufbereitung mit üblichen Haushaltswaschmaschinen nicht möglich
In einigen Hygienefachkreisen wird derzeit die routinemäßige Desinfektion von patientenfernen Flächen ohne häufigen Hand- oder Hautkontakt (zum Beispiel Fußböden, Wände, Fensterbänke etc.) kontrovers diskutiert. Gerade vor diesem Hintergrund kommt der einwandfreien hygienischen Qualität der eingesetzten Wischbezüge und Putztücher eine herausragende Bedeutung zur Risikominimierung zu.
Das Robert Koch-Institut (RKI) macht deshalb spezielle Vorgaben für die Aufbereitung von Tüchern und Wischbezügen: sie müssen maschinell thermisch bzw. chemothermisch desinfizierend aufbereitet und so aufbewahrt werden, dass sich Mikroorganismen bis zur nächsten Nutzung nicht vermehren können. Eine professionelle Aufbereitung mit anerkannten Desinfektionsverfahren nach RKI oder dem Verband für angewandte Hygiene (VAH) ist in üblichen Haushaltswaschmaschinen übrigens nicht durchführbar.
Die getrennte Aufbereitung der Wischbezüge von den übrigen Textilien ist zudem ganz entscheidend für die Unterbrechung der Übertragungswege. Es dürfen in diesen Maschinen keine anderen Textilien aufbereitet werden. Doch leider wird dies allzu häufig nicht beachtet – aus Unkenntnis der hygienischen Anforderungen oder nicht vorhandenen Kapazitäten desinfizierender Aufbereitung in der hauseigenen Wäscherei. Neben sterilen Operationstüchern und ‑abdeckungen stellen Wischbezüge somit die höchsten Anforderungen an die Einrichtung hinsichtlich einer hygienischen und desinfizierenden Aufbereitung von Produkten.