Machen Pflegekräfte vorsätzlich falsche Angaben in der Patienten-Doku, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So entschied das Arbeitsgericht Siegburg gegen eine mobile Altenpflegerin, die einen Patientenbesuch „erfunden“ hatte. Es hielt die außerordentliche Kündigung durch ihren Arbeitgeber für gerechtfertigt und wies die Kündigungsschutz-Klage der Pflegerin ab (Az.: 3 Ca 992/19).
Die Beschäftigte, die seit über fünf Jahren bei einem mobilen Pflegedienst tätig war, hatte Anfang April 2019 in ihren Tagestouren-Nachweis einen elfminütigen Besuch bei einer ihrer Betreuten in die Patienten-Doku eingetragen. Dabei habe sie ihr laut ihrer Aufzeichnungen eine Tablette für die Nacht gegeben. Wie sich jedoch herausstellte, war sie an jenem Tag überhaupt nicht bei der Seniorin gewesen. Sie hatte lediglich mit ihr telefoniert. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er ihr fristlos. Schon in der Vergangenheit war sie von ihm mehrfach wegen Pflegemängeln und Dokumentations-Fehlern abgemahnt worden.
Fälschung der Patienten-Doku stellt schweren Vertrauensbruch dar
Laut Gericht wiege das zerstörte Vertrauen in diesem Fall besonders schwer, und mache eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich. „Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen“, so das Gericht. Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass die Aufzeichnungen korrekt seien. „Überträgt der Arbeitgeber den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar.“
Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Quelle: justiz.nrw.de