Machen Pflege­kräfte vorsätz­lich falsche Angaben in der Patien­ten-Doku, kann dies eine frist­lose Kündi­gung recht­fer­ti­gen. So entschied das Arbeits­ge­richt Siegburg gegen eine mobile Alten­pfle­ge­rin, die einen Patien­ten­be­such „erfun­den“ hatte. Es hielt die außer­or­dent­li­che Kündi­gung durch ihren Arbeit­ge­ber für gerecht­fer­tigt und wies die Kündi­gungs­schutz-Klage der Pflege­rin ab (Az.: 3 Ca 992/19).

Die Beschäf­tigte, die seit über fünf Jahren bei einem mobilen Pflege­dienst tätig war, hatte Anfang April 2019 in ihren Tages­tou­ren-Nachweis einen elfmi­nü­ti­gen Besuch bei einer ihrer Betreu­ten in die Patien­ten-Doku einge­tra­gen. Dabei habe sie ihr laut ihrer Aufzeich­nun­gen eine Tablette für die Nacht gegeben. Wie sich jedoch heraus­stellte, war sie an jenem Tag überhaupt nicht bei der Senio­rin gewesen. Sie hatte ledig­lich mit ihr telefo­niert. Als der Arbeit­ge­ber dies erfuhr, kündigte er ihr frist­los. Schon in der Vergan­gen­heit war sie von ihm mehrfach wegen Pflege­män­geln und Dokumen­ta­ti­ons-Fehlern abgemahnt worden.

Fälschung der Patien­ten-Doku stellt schwe­ren Vertrau­ens­bruch dar

Laut Gericht wiege das zerstörte Vertrauen in diesem Fall beson­ders schwer, und mache eine Fortset­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses unmög­lich. „Der vorsätz­li­che Verstoß eines Arbeit­neh­mers gegen seine Verpflich­tung, die abgeleis­tete, vom Arbeit­ge­ber nur schwer zu kontrol­lie­rende Arbeits­zeit korrekt zu dokumen­tie­ren, ist an sich geeig­net, einen wichti­gen Grund für eine frist­lose Kündi­gung darzu­stel­len“, so das Gericht. Der Arbeit­ge­ber müsse sich darauf verlas­sen können, dass die Aufzeich­nun­gen korrekt seien. „Überträgt der Arbeit­ge­ber den Nachweis der geleis­te­ten Arbeits­zeit den Arbeit­neh­mern selbst und füllt ein Arbeit­neh­mer die dafür zur Verfü­gung gestell­ten Formu­lare wissent­lich und vorsätz­lich falsch aus, so stellt dies einen schwe­ren Vertrau­ens­miss­brauch dar.“

Gegen die Entschei­dung kann noch Berufung beim Landes­ar­beits­ge­richt Köln einge­legt werden.

Quelle: justiz.nrw.de