Damit folgte das Landgericht Oldenburg den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Angeklagt waren drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Sie standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen beziehungsweise Tötung durch Unterlassen seit Februar vor Gericht.
Insgesamt ging es um acht Fälle: drei Morde in Oldenburg sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Hintergrund des seit Februar laufenden Verfahrens sind die Verbrechen des Ex-Pflegers Niels Högel. Er tötete Patienten, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte. 2019 wurde Högel dafür wegen 85 nachgewiesenen Morden zu lebenslanger Haft verurteilt.
Mitverantwortung der Vorgesetzten von Högel geklärt
In dem Prozess sollte eine Mitverantwortung seiner Vorgesetzten geklärt werden. Staatsanwältin Gesa Weiß erklärte, einzelne Angeklagte hätten Schuld auf sich geladen. Diese sei aber „nicht justiziabel“. Es seien massive Fehler gemacht worden. „Auf Verdachtsmomente wurde falsch reagiert“, so Weiß.
Auch die Verteidigung plädierte auf Freispruch. In dem Prozess gegen Högels ehemalige Vorgesetzte geht es um acht Fälle: sechs Morde und zwei Mordversuche.
Quelle: Landgericht Oldenburg