Högel
Landge­richt Olden­burg Bild: LG Olden­burg

Damit folgte das Landge­richt Olden­burg den Forde­run­gen von Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung.

Angeklagt waren drei Ärzte, zwei leitende Pflege­rin­nen und ein leiten­der Pfleger sowie ein Ex-Geschäfts­füh­rer der Klini­ken Olden­burg und Delmen­horst. Sie standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unter­las­sen bezie­hungs­weise Tötung durch Unter­las­sen seit Februar vor Gericht.

Insge­samt ging es um acht Fälle: drei Morde in Olden­burg sowie drei Morde und zwei Mordver­su­che in Delmen­horst. Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt.

Hinter­grund des seit Februar laufen­den Verfah­rens sind die Verbre­chen des Ex-Pflegers Niels Högel. Er tötete Patien­ten, indem er ihnen nicht verord­nete Medika­mente spritzte. 2019 wurde Högel dafür wegen 85 nachge­wie­se­nen Morden zu lebens­lan­ger Haft verur­teilt.

Mitver­ant­wor­tung der Vorge­setz­ten von Högel geklärt

In dem Prozess sollte eine Mitver­ant­wor­tung seiner Vorge­setz­ten geklärt werden. Staats­an­wäl­tin Gesa Weiß erklärte, einzelne Angeklagte hätten Schuld auf sich geladen. Diese sei aber „nicht justi­zia­bel“. Es seien massive Fehler gemacht worden. „Auf Verdachts­mo­mente wurde falsch reagiert“, so Weiß.

Auch die Vertei­di­gung plädierte auf Freispruch. In dem Prozess gegen Högels ehema­lige Vorge­setzte geht es um acht Fälle: sechs Morde und zwei Mordver­su­che.

Quelle: Landge­richt Olden­burg