Menschen, die unter einer demenziellen Erkrankung leiden, benötigen oftmals ein hohes Maß an Pflege und Betreuung. Aus juristischer Perspektive ergibt sich für den in der Versorgung eingebundenen Personenkreis – Angehörige, Betreuer, Pflegefachkräfte, Mediziner und andere – dabei unter Umständen die Schwierigkeit, dass dieser seine Handlungen an Grundrechte auszurichten hat, die offenbar diametral zueinander stehen: Das Recht auf Menschenwürde und Selbstbestimmung einerseits und das Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits.
Im Spannungsverhältnis zwischen körperlicher Unversehrtheit und dem Recht auf Selbstbestimmung
Besonders deutlich wird diese Problematik im Bereich der Sturzprävention – nämlich dann, wenn in diesem Zusammenhang auf Maßnahmen und Techniken zurückgegriffen werden, die zwar einen Sturz, der im höheren Alter durchaus folgenschwer sein kann, effektiv verhindern können, zugleich aber auch eine selbstbestimmte Bewegung einschränken oder sogar unmöglich machen.
Im folgenden Dokumentarfilm sucht Prof. Dr. Volker Großkopf im Zuge einer Projektarbeit der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Experten aus Pflege, Medizin und Recht auf und beleuchtet mit ihnen gemeinsam die Problematik der „Freiheitsentziehenden Maßnahmen“ aus den verschiedensten Blickwinkeln. Des Weiteren bietet der Film auch eindrucksvolle Bilder und Stimmen von Betroffenen, die beispielsweise auf der ersten KONFETTI-Parade für Demenzkranke in Hamburg entstanden sind.
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Leider wurden die Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg in diesem Beitrag komplett außer Acht gelassen. Sehr schade!