Fortbildungspflicht für spezialisierte Leistungserbringer

URGO Sympo­sium auf dem Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gress (IWC) 2024

Mit der aktuel­len Fortbil­dungs­ver­pflich­tung gemäß § 6 Absatz 10 Rahmen­emp­feh­lung ist die Anfor­de­rung verbun­den, jährlich mindes­tens zehn Zeitstun­den an fachspe­zi­fi­schen Weiter­bil­dun­gen nachzu­wei­sen. Doch während der Druck am Arbeits­platz stetig zunimmt, fragen sich viele Fachkräfte: Ist diese Fortbil­dungs­ver­pflich­tung ein unver­zicht­ba­res Quali­täts­merk­mal oder nur eine zusätz­li­che Bürde?

Fortbil­dungs­pflicht: 10 Zeitstun­den pro Jahr – wie bewäl­tige ich den Wissens­zu­wachs?

Die Pflicht, jährlich mindes­tens zehn Stunden Fortbil­dung zu absol­vie­ren, wird durch die Initia­tive Chroni­sche Wunden e.V. (ICW) dahin­ge­hend konkre­ti­siert, dass der Fortbil­dungs­pflicht nachge­kom­men worden ist, wenn insge­samt 14 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte pro Jahr erwor­ben wurden. Angesichts der angespann­ten Perso­nal­si­tua­tion und des organi­sa­to­ri­schen Aufwands sind viele Fachkräfte verun­si­chert. Es gilt, Präsenz­se­mi­nare, Online­kurse oder Workshops in einen ohnehin hekti­schen Arbeits­all­tag zu integrie­ren. Hinzu kommt, dass sich Wissens­fel­der in der Wundver­sor­gung zuneh­mend spezia­li­sie­ren – von neuer Verband­tech­nik sowie neuen Produk­ten der Wundver­sor­gung bis hin zu inter­dis­zi­pli­nä­ren Ansät­zen der Zusam­men­ar­beit, wie zum Beispiel im Bereich des sogenann­ten „schar­fen Debri­de­ments“.

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Die Frage, welche in diesem Zusam­men­hang häufig aufge­wor­fen wird, ob die Fortbil­dungs­ver­pflich­tung ein „Segen oder Fluch?“ sei, ist daher durch­aus berech­tigt: Einer­seits sichert Fortbil­dung den hohen Quali­täts­stan­dard in der Patien­ten­ver­sor­gung, anderer­seits kann sie als zusätz­li­che Belas­tung empfun­den werden. Wer jedoch den Mehrwert erkennt und die Angebote bewusst auswählt, profi­tiert langfris­tig von einer verbes­ser­ten Exper­tise und einem erwei­ter­ten beruf­li­chen Netzwerk.

E‑Learning als Chance: Flexi­bi­li­tät und Zeiter­spar­nis

Eine immer belieb­ter werdende Möglich­keit, die jährli­che Fortbil­dungs­ver­pflich­tung zu erfül­len, stellen E‑Lear­ning-Programme dar. Sie ermög­li­chen es, orts- und zeitun­ab­hän­gig am eigenen Wissens­stand zu feilen.

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Vorteile von E‑Lear­ning-Program­men:

  1. Zeitli­che Flexi­bi­li­tät: Lernen kann jeder­zeit statt­fin­den – ob am Wochen­ende, nach Feier­abend oder während einer Dienst­plan­lü­cke.
  2. Indivi­du­elle Lerntempi: Inhalte lassen sich wieder­ho­len, pausie­ren und gezielt vertie­fen.
  3. Hohe Aktua­li­tät: Online­kurse können schnel­ler an neue wissen­schaft­li­che Erkennt­nisse angepasst werden.

Gerade in Zeiten knapper Perso­nal­res­sour­cen und hoher Arbeits­be­las­tung kann E‑Learning eine prakti­ka­ble Lösung sein, um dem gesetz­lich gefor­der­ten Wissens­zu­wachs gerecht zu werden, ohne den Klinik- oder Pflege­all­tag zusätz­lich zu belas­ten.

Fazit und Ausblick

Eine verpflich­tende Fortbil­dung mag auf den ersten Blick wie eine Zusatz­be­las­tung wirken. Doch im Kontext moder­ner Wundver­sor­gung und rasant fortschrei­ten­der Erkennt­nisse in Medizin und Pflege ist sie unver­zicht­bar. Denn nur so können die handeln­den Protago­nis­ten den anerkann­ten Stand der Wissen­schaft in der Praxis abbil­den,. Die jährlich gefor­der­ten zehn Zeitstun­den – oder 14 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte nach ICW-Standard – sind deshalb kein bürokra­ti­sches Übel, sondern eine Inves­ti­tion in Patien­ten­wohl und eigenes Fachwis­sen.

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Beson­ders E‑Learning hat sich als effizi­ente und zeitfle­xi­ble Option etabliert. Durch die Verbin­dung moder­ner Technik mit inter­ak­tiv aufbe­rei­te­ten Inhal­ten wird der „Wissens­zu­wachs“ nicht mehr als Hürde, sondern als Chance verstan­den. Um einen breiten Einblick in neueste Entwick­lun­gen zu gewin­nen, lohnt zudem der Besuch von Fachkon­gres­sen, wie zum Beispiel der Deutsche Wundkon­gress (DEWU) in Bremen vom 07. bis 09. Mai oder der Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gress (IWC) am 27. Novem­ber 2025 in Köln.

Kurzum: Wer die Fortbil­dungs­an­ge­bote strate­gisch auswählt, sich inhalt­lich fokus­siert und digitale Lernfor­men mit Präsenz­ter­mi­nen kombi­niert, wird die jährli­che Fortbil­dungs­ver­pflich­tung nicht nur erfül­len, sondern auch nachhal­tig von ihr profi­tie­ren.

FAQ

Was passiert, wenn ich die Fortbil­dungs­ver­pflich­tung nicht erfülle?

Die Fortbil­dungs­ver­pflich­tung gemäß § 6 Absatz 10 Rahmen­emp­feh­lung ist für spezia­li­sierte Leistungs­er­brin­ger verbind­lich. Wird sie nicht einge­hal­ten, kann dies zum einen zu Nachtei­len bei der Quali­täts­si­che­rung, zu Rückfor­de­rung der Entgelte oder im schlimms­ten Fall zum Verlust von Verträ­gen mit Kosten­trä­gern führen.

Wie lassen sich Präsenz­ver­an­stal­tun­gen und E‑Learning am besten kombi­nie­ren?

Idealer­weise werden Präsenz­ver­an­stal­tun­gen für prakti­sche Übungen (z. B. Verband­wech­sel, Kompres­si­ons­tech­ni­ken) genutzt, während E‑Lear­ning-Platt­formen theore­ti­sche Grund­la­gen sowie aktuelle Erkennt­nisse vermit­teln. Die Kombi­na­tion beider Metho­den ermög­licht einen umfas­sen­den und nachhal­ti­gen Lernef­fekt.

Wie steht es mit den Kosten für Fortbil­dun­gen?

Die Kosten variie­ren je nach Angebot und Träger. Manche Einrich­tun­gen überneh­men Teile der Gebüh­ren oder organi­sie­ren interne Fortbil­dun­gen. E‑Lear­ning-Angebote können wirtschaft­li­cher sein, da sie häufig gerin­gere Kurskos­ten und keine Wegzei­ten verur­sa­chen.