Der Bundesrat hat sich in einer aktuellen Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung die seit 1. Oktober geltende FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen wieder aufhebt. Der Grund: Sie würden gegenüber anderen Gruppen in vergleichbaren Settings durch die Maskenpflicht ungleich behandelt. Das Infektionsschutzgesetz sei deshalb entsprechend zu ändern.
Kritik an der FFP2-Maskenpflicht
Die aktuell geltenden Regeln sehen vor, dass Pflegeheimbewohnende grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“. Nach bisheriger Lesart darf die Maske demnach nur im Zimmer runter und ist in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Bundesverband Pflegemanagement nannte dies bereits Mitte Oktober „absurd und nicht zumutbar“.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Die Grüne) erklärte, die Einrichtungen seien per Brief informiert worden, dass sie ab sofort selbst entscheiden könnten, ob sie an der Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen festhalten wollten.
Baden-Württemberg und Hessen gehen voran
Es handele sich um Privaträume, in denen „die individuelle Lebensentfaltung und sozialen Kontakte“ stattfänden, sagte Lucha. Heimbewohnende dürften nicht gegenüber anderen Menschen benachteiligt werden.
Knackpunkt ist eine nicht ganz eindeutig formulierte Passage in § 28b des Infektionsschutzgesetztes, wonach Pflegeheimbewohnende nur „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“ die Maske absetzen dürfen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen interpretierte das so: Die Heime würden mit dieser Formulierung Krankenhäusern gleichgestellt. Die Tagesräume seien wie Wohnzimmer, sagte Sprecher Walter Berle in der Hessenschau. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebensrealität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbei.
Vermehrte Corona-Ausbrüche im Oktober
Das sieht offenbar auch das hessische Sozialministerium so. Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohnende gelte in Hessen nicht, teilte das Ministerium mit und verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnenden genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind im Oktober wieder vermehrt Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen aufgetreten. Dieser Trend scheint sich fortzusetzen, wie aus dem aktuellen RKI-Wochenbericht hervorgeht.