Berechtige Brandmeldung oder nur ein Falschalarm?
Berech­tige Brand­mel­dung oder nur ein Falsch­alarm? Bild: Tobias Arhel­ger | Dreamstime.com

Wer muss dafür aufkom­men, wenn die Feuer­wehr wegen ausge­lös­ter Brand­mel­der anrückt, obwohl letzen Endes kein Brand­scha­den vorliegt? Um diese Frage ging es bei einem Rechts­streit vor dem Verwal­tungs­ge­richt Koblenz.

Bei der Kläge­rin handelt es sich um eine Betrei­be­rin zweier Senio­ren­zen­tren in Bad Kreuzen­ach, in denen sie mehrere Appar­te­ments für betreu­tes Wohnen zur Verfü­gung stellt. Die Wohnun­gen sind jeweils mit Brand­mel­dern ausge­stat­tet und wurden in der Vergan­gen­heit fünf Mal ausge­löst. Ursache war angebrann­tes Essen bzw. verbrannte Toasts oder Waffeln in einem Toaster. In drei Fällen waren die Bewoh­ner nicht in ihren Wohnun­gen, in einem Fall ist die Bewoh­ne­rin einge­schla­fen und befand sich inner­halb ihres Appar­te­ments. Zwar konnte die Situa­tion stets in Ordnung gebracht werden und der Alarm abgeschal­tet werden, jedes Mal rückte aller­dings die Feuer­wehr an, ohne dass tatsäch­lich ein Brand vorlag.

Nun verlangte die Stadt für jeden der Feuer­wehr­ein­sätze etwa 600 Euro – das sei die Kosten­pau­schale bei einem Fehlalarm. Hierge­gen richtete sich die Klage der Heimbe­trei­be­rin.

Laut Entschei­dung des Koblen­zer Verwal­tungs­ge­richts handelte es sich jeweils nicht um einen Falsch­alarm. Gerade wenn beispiels­weise das Essen anbrennt, sei es richtig und dem Sinn der Brand­an­lage entspre­chend, dass ein Brand­alarm ausge­löst werde. Schließ­lich wäre es auch durch­aus denkbar, dass eine solche Situa­tion zu einer erheb­li­chen Rauch­ent­wick­lung führen könnte, was gerade für die älteren und teilweise gebrech­li­che­ren Menschen eine gesund­heit­li­che Gefahr darstelle. Die Betrei­be­rin der Senio­ren­zen­tren hatte mit ihrer Klage also Erfolg (Urteil vom 9. Januar 2018, Az.: 3 K 376/17 O), ein Berufungs­ver­fah­ren kann beantragt werden.

Quelle: VG Koblenz