2016 hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung geändert, um ärztliche Fernbehandlungen in Form von Modellprojekten ermöglichen zu können – ein bisher bundesweit einmaliger Schritt. Durch die Abänderung können Ärzte auch Patienten aus der Ferne behandeln, die sie bisher noch nicht kennen. Nachdem bereits kürzlich das erste Modellprojekt an den Start ging, folgen nun zwei weitere, die das Land genehmigt hat. Das teilte kürzlich die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit.
Das erste Modellprojekt wird mit dem Gesundheitsversorger KRY erfolgen und ist vor allem für die hausärztliche und allgemeinmedizinische Versorgung vorgesehen. Mittels einer App können dann Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient geführt werden. In Skandinavien und Spanien wurde KRY schon erfolgreich getestet.
Modellprojekt des Justizministeriums
Mit einem weiteren auf sechs Monate angelegten Modellprojekt des Justizministeriums Baden-Württemberg soll es ermöglicht werden, Gefangene in der Justizvollzugsanstalt telemedizinisch zu behandeln. Ein Vorteil wird unter anderem darin gesehen, dass auf diese Weise „logistisch aufwendige Verlegungen von Gefängnisinsassen vermieden werden“ können.
Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, begrüßte den Fortschritt in der Telemedizin Baden-Württembergs: „Wir freuen uns sehr, dass zu den bisher schon genehmigten zwei Modellprojekten nun zwei weitere hinzukommen. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.“
Um sicherzustellen, dass die Qualität der Behandlung nicht gemildert wird, sind wissenschaftliche Evaluationen vorgesehen, mit denen die Modellprojekte begleitet werden.
Quelle: Landesärztekammer BW