Die Bestands­auf­nahme gibt einen umfas­sen­den Überblick über den derzei­ti­gen Stand der Kranken­haus­pla­nung und Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung in den Bundes­län­dern. Darge­stellt werden neben den Rechts­grund­la­gen der Kranken­haus­pla­nung und Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung insbe­son­dere die der Kranken­haus­pla­nung in den einzel­nen Bundes­län­dern zu Grunde liegen­den Verfah­ren und Metho­den sowie die unter­schied­li­chen Entwick­lun­gen der Inves­ti­ti­ons­för­de­rung in den Bundes­län­dern seit Anfang der 1990er Jahre bis zum Jahr 2015. Zusam­men­ge­fasst stell­ten die Bundes­län­der im Jahr 2015 circa 2,8 Milli­ar­den Euro zur Inves­ti­ti­ons­för­de­rung nach § 9 Kranken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (KHG) zur Verfü­gung.

Finanz­schwa­che Gemein­den sollen unter­stützt werden

Das Gesamt­vo­lu­men der KHG-Mittel auf Bundes­ebene liegt damit unter­halb des durch­schnitt­li­chen Inves­ti­ti­ons­vo­lu­mens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berück­sich­ti­gung eines bestands­er­hal­ten­den Inves­ti­ti­ons­be­darfs von mindes­tens sechs Milli­ar­den Euro ohne den jährli­chen Inves­ti­ti­ons­be­darf für Univer­si­täts­kli­nika (Lehre und Forschung sowie Ausbil­dungs­stät­ten) zeigt sich weiter­hin eine Inves­ti­ti­ons­lü­cke von über 100 Prozent.

DKG-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Georg Baum bemän­gelt den erheb­li­chen Invers­ti­ti­ons­man­gel der Bundes­län­der: „Die Länder entzie­hen sich weiter­hin ihrer Verant­wor­tung und verwei­gern damit den Kranken­häu­sern lebens­not­wen­dige Finanz­mit­tel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwen­dige Weiter­ent­wick­lun­gen. So können wir die Digita­li­sie­rung nicht voran­brin­gen und damit auch keine Entlas­tung für das Perso­nal durch neue digitale Prozesse herbei­füh­ren. Gleiches gilt auch für bauli­chen Maßnah­men und die instru­men­telle Ausstat­tung der Klini­ken, die wir aufgrund der fehlen­den Mittel nicht so verbes­sern können, wie es notwen­dig wäre, um das Perso­nal zu entlas­ten.“

Darge­stellt werden in dem Bericht neben den Rechts­grund­la­gen der Kranken­haus­pla­nung und Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung auch aktuelle Entwick­lun­gen wie zum Beispiel zum Thema planungs­re­le­vante Quali­täts­in­di­ka­to­ren. Weitere Übersich­ten u.a. zu den Regelun­gen zum Struk­tur­fonds, zur kommu­na­len Betei­li­gung an der Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung der Kranken­häu­ser sowie zum Kommu­na­l­in­ves­ti­ti­ons­för­de­rungs­fonds zur Unter­stüt­zung von Inves­ti­tio­nen finanz­schwa­cher Gemein­den und Gemein­de­ver­bände zeigen die unter­schied­li­chen Entwick­lun­gen in den Bundes­län­dern.

Quelle: DKG