Ende 2012 hatte sich die Frau beim Rettungsdienst einer deutsch-schweizer Klinik am Bodensee als Fachärztin für Anästhesie beworben und ohne Zulassung als freiberufliche Notärztin in Konstanz gearbeitet. Vor Gericht räumte sie die Vorwürfe ein.
Um den Job zu bekommen, hatte die inzwischen in Berlin lebende Frau aus Sicht der Kammer gefälschte Bescheinigungen eingereicht. „Sie haben falsche Urkunden vorgelegt, ihre Tätigkeit als Ärztin erschlichen und Titel benutzt, obwohl Sie wussten, dass Sie das nicht dürfen“, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung.
Die Frau habe sich mit den falschen Unterlagen ein Lügengebäude aufgebaut. Als sie gemerkt habe, dass das funktioniere, habe sie sich selbst überschätzt und dabei Menschen gefährdet.
Falsche Ärztin verfügte wohl über Fachwissen
Tatsächlich ist die Angeklagte ausgebildete Krankenschwester mit Fachausbildung für Anästhesie und Intensivmedizin. Aufgewachsen als ältestes von fünf Kindern habe sie immer viel arbeiten und Verantwortung tragen müssen, erklärte die 53-Jährige.
Mit dem ersten Bildungsweg hat es bis zum Abitur nicht gereicht. Sie habe aber an der Universität Innsbruck eine Studienberechtigung erworben. Und ihr großes Ziel sei ein Medizinstudium.
Bis Juni 2013 arbeitete die Frau von Konstanz aus für den Rettungsdienst. Als Vorwürfe gegen sie aufkamen, sei die Angeklagte zunächst freigestellt und später das Beschäftigungsverhältnis beendet worden, heißt es beim Herzzentrum Bodensee, zu dem der Rettungsdienst gehört.
Auch die Klinik selbst ist nicht unumstritten
Das Klinikum stand 2013 und 2014 selbst monatelang in der Kritik – unter anderem wurde dem Krankenhaus vorgeworfen, Patienten nicht zertifizierte Herzklappen eingesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Untersuchungen aber inzwischen in mehreren Punkten wegen geringer Schuld eingestellt.
Nach Aussage des Geschäftsführers der Klinik, habe es in der Zeit, in der die Angeklagte für den Rettungsdienst gearbeitet habe, keinerlei Probleme gegeben. Auch ihren Kollegen sei nichts aufgefallen, sagte er.
„Wenn man lange genug im Pflegebereich arbeitet, hat man in einem schmalen Fachbereich hohe Erfahrungen.“ Auch Richterin Heike Willenberg bescheinigte der 53-Jährigen ein gewisses Maß an Fachwissen.
Gericht sieht noch etwas Hoffnung…
Obwohl sie das Ansehen der Medizin beschädigt habe, habe das Gericht entschieden, ihr eine Chance zu geben. Das Gericht verurteilte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und unerlaubter Tätigkeit in Heilberufen zu zwei Jahren Gefängnis, ausgesetzt auf vier Jahre, verurteilt. Die falsche Ärztin muss 3.000 Euro an eine Nachsorgeklinik bezahlen und trägt die Verfahrenskosten des Verfahrens.
Darüber hinaus erhält sie einen Bewährungshelfer. „Wir hegen die Hoffnung, dass Sie sich dieses Verfahren zur Warnung nehmen, damit so etwas nicht nochmal passiert. Wir werden Ihnen zukünftig auf die Finger schauen,“ so das Gericht.
…die Staatsanwaltschaft hegt hingegen Zweifel
Staatsanwältin Claudia Fritschi hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten für die 53-Jährige gefordert. Die falsche Ärztin, die schon 2011 und 2013 unter anderem wegen Missbrauchs von Titel verurteilt worden sei, neige dazu, sich „nach außen als mehr darzustellen, als sie eigentlich ist“, so die Begründung. Dieses Denken sei noch nicht beendet – es sei daher mit weiteren Straftaten zu rechnen.
Die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Gerichts Revision oder Berufung einlegt, steht noch aus.