Falsche Ärztin vor Gericht
Im Gerichts­saal (Symbol­bild) war dann erstmal Schluss für die falsche Ärztin. Aber war das auch das letzte Mal? Bild: Aleksandar Radova­no­vic | Dreamstime.com

Ende 2012 hatte sich die Frau beim Rettungs­dienst einer deutsch-schwei­zer Klinik am Boden­see als Fachärz­tin für Anästhe­sie bewor­ben und ohne Zulas­sung als freibe­ruf­li­che Notärz­tin in Konstanz gearbei­tet. Vor Gericht räumte sie die Vorwürfe ein.

Um den Job zu bekom­men, hatte die inzwi­schen in Berlin lebende Frau aus Sicht der Kammer gefälschte Beschei­ni­gun­gen einge­reicht. „Sie haben falsche Urkun­den vorge­legt, ihre Tätig­keit als Ärztin erschli­chen und Titel benutzt, obwohl Sie wussten, dass Sie das nicht dürfen“, sagte die Richte­rin bei der Urteils­ver­kün­dung.

Die Frau habe sich mit den falschen Unter­la­gen ein Lügen­ge­bäude aufge­baut. Als sie gemerkt habe, dass das funktio­niere, habe sie sich selbst überschätzt und dabei Menschen gefähr­det.

Falsche Ärztin verfügte wohl über Fachwis­sen

Tatsäch­lich ist die Angeklagte ausge­bil­dete Kranken­schwes­ter mit Fachaus­bil­dung für Anästhe­sie und Inten­siv­me­di­zin. Aufge­wach­sen als ältes­tes von fünf Kindern habe sie immer viel arbei­ten und Verant­wor­tung tragen müssen, erklärte die 53-Jährige.

Mit dem ersten Bildungs­weg hat es bis zum Abitur nicht gereicht. Sie habe aber an der Univer­si­tät Innsbruck eine Studi­en­be­rech­ti­gung erwor­ben. Und ihr großes Ziel sei ein Medizin­stu­dium.

Bis Juni 2013 arbei­tete die Frau von Konstanz aus für den Rettungs­dienst. Als Vorwürfe gegen sie aufka­men, sei die Angeklagte zunächst freige­stellt und später das Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis beendet worden, heißt es beim Herzzen­trum Boden­see, zu dem der Rettungs­dienst gehört.

Auch die Klinik selbst ist nicht unumstrit­ten

Das Klini­kum stand 2013 und 2014 selbst monate­lang in der Kritik – unter anderem wurde dem Kranken­haus vorge­wor­fen, Patien­ten nicht zerti­fi­zierte Herzklap­pen einge­setzt zu haben. Die Staats­an­walt­schaft hat entspre­chende Unter­su­chun­gen aber inzwi­schen in mehre­ren Punkten wegen gerin­ger Schuld einge­stellt.

Nach Aussage des Geschäfts­füh­rers der Klinik, habe es in der Zeit, in der die Angeklagte für den Rettungs­dienst gearbei­tet habe, keiner­lei Probleme gegeben. Auch ihren Kolle­gen sei nichts aufge­fal­len, sagte er.

„Wenn man lange genug im Pflege­be­reich arbei­tet, hat man in einem schma­len Fachbe­reich hohe Erfah­run­gen.“ Auch Richte­rin Heike Willen­berg beschei­nigte der 53-Jähri­gen ein gewis­ses Maß an Fachwis­sen.

Gericht sieht noch etwas Hoffnung…

Obwohl sie das Ansehen der Medizin beschä­digt habe, habe das Gericht entschie­den, ihr eine Chance zu geben. Das Gericht verur­teilte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs, Urkun­den­fäl­schung, Missbrauchs von Titeln und unerlaub­ter Tätig­keit in Heilbe­ru­fen zu zwei Jahren Gefäng­nis, ausge­setzt auf vier Jahre, verur­teilt. Die falsche Ärztin muss 3.000 Euro an eine Nachsor­ge­kli­nik bezah­len und trägt die Verfah­rens­kos­ten des Verfah­rens.

Darüber hinaus erhält sie einen Bewäh­rungs­hel­fer. „Wir hegen die Hoffnung, dass Sie sich dieses Verfah­ren zur Warnung nehmen, damit so etwas nicht nochmal passiert. Wir werden Ihnen zukünf­tig auf die Finger schauen,“ so das Gericht.

…die Staats­an­walt­schaft hegt hinge­gen Zweifel

Staats­an­wäl­tin Claudia Fritschi hatte zuvor eine Freiheits­strafe von zwei Jahren und fünf Monaten für die 53-Jährige gefor­dert. Die falsche Ärztin, die schon 2011 und 2013 unter anderem wegen Missbrauchs von Titel verur­teilt worden sei, neige dazu, sich „nach außen als mehr darzu­stel­len, als sie eigent­lich ist“, so die Begrün­dung. Dieses Denken sei noch nicht beendet – es sei daher mit weite­ren Straf­ta­ten zu rechnen.

Die Entschei­dung, ob die Staats­an­walt­schaft gegen das Urteil des Gerichts Revision oder Berufung einlegt, steht noch aus.