Den meisten von Ihnen wird es schon beim Rundblick durch den Kollegen- oder Freundeskreis aufgefallen sein: Die Krankmeldungen oder krankheitsbedingten Absagen im eigenen Umfeld häufen sich – in den vergangenen Tagen und Wochen scheint das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt aufgenommen zu haben.
Dass dies kein subjektiver Eindruck ist, zeigt der Blick in die Fallzahlen: Auf hochgerechnet rund 7,9 Millionen Fälle (akute respiratorische Erkrankungen, ARE) schätzt das Robert Koch-Institut (RKI) in der zurückliegenden 49. Kalenderwoche [PDF] die Anzahl der akuten Atemwegserkrankungen in Deutschland.
Im Vergleich zu den vergangenen sechs Jahren, seit der Wintersaison 2017/18, ist das Infektionsgeschehen bei Atemwegserkrankungen mit 9.500 ARE pro 100.000 Einwohner damit auf dem zweithöchsten Stand; nur in der vorigen Wintersaison 2022/23 lagen sie zu diesem Zeitpunkt höher. Hauptursache für die hohen Zahlen im Vorjahr war eine besonders massive Grippewelle zum Beginn des Winters.
Bundesweit rund 1,9 Millionen Arztbesuche wegen Atemwegs-Erkrankungen
Die steigenden Fallzahlen spiegeln sich ebenfalls in einer steigenden Anzahl von ärztlichen Konsultationen wegen Atemwegserkrankungen. Rund 2.300 Arztbesuche wegen atemwegsbedingter Beschwerden pro 100.000 Einwohner verzeichnet das RKI derzeit; hochgerechnet auf die Bevölkerung ergäbe das eine Gesamtzahl von rund 1,9 Millionen Arztbesuchen allein wegen akuter Atemwegserkrankungen.
Im Unterschied zum Vorjahr spielt diesmal Influenza bislang nur eine untergeordnete Rolle. So wurden laut RKI in der 49. Kalenderwoche 1.400 Fälle mit Influenza-Virusinfektion an das Institut übermittelt.
Wenngleich die absoluten Zahlen (noch) niedrig sind, haben sich die gemeldeten Grippe-Infektionsfälle in den vergangenen zwei Wochen verdreifacht. Von einer Grippewelle spricht das RKI jedoch bislang noch nicht.
Dagegen spielt COVID-19 wieder eine deutlich bedeutendere Rolle: Aktuell schätzt das RKI, anhand der Meldedaten aus dem onlinebasierten Citizen-Science-Projekt GrippeWeb – bei dem Freiwillige wöchentlich berichten, ob sie eine akute Atemwegsinfektion haben – die Inzidenz auf rund 2.500 pro 100.000 Einwohner, also auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet rund zwei Millionen aktuelle Fälle.
Telefonische Krankschreibung wieder eingeführt
Wer selbst von einem akuten Infekt betroffen ist, muss jedoch seit kurzem nicht mehr selbst den Weg zum Arzt antreten: Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 7. Dezember beschloss, ist die telefonische Krankschreibung angesichts der aktuell sehr hohen Verbreitung von Infektionskrankheiten ab sofort wieder möglich.
Damit wurde die bereits aus der Zeit der Coronapandemie bekannte Regelung wiedereingeführt: Die Ausnahmeregelung, sich allein per Telefon krankschreiben lassen zu können, war nach mehrmaliger Verlängerung am 31. März 2023 ausgelaufen.
Hierbei gilt: Wer aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig ist, kann sich – nach einer kurzen telefonischen ärztlichen Konsultation – bis zu fünf Tage krankschreiben lassen. Die Krankschreibung ist allerdings nicht erneut telefonisch verlängerbar. Wurde dagegen die erste Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung während eines persönlichen Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.
Die wieder aufgelegte Regelung soll zum einen Arztpraxen entlasten, jedoch auch die zusätzliche Verbreitung der Infektionen entgegenwirken – etwa durch eine Ansteckung von Mitpatienten im vollen Wartezimmer oder von Unbeteiligten etwa bei den Fahrten zur Praxis.
COVID- und Grippe-Impfung (weiterhin) möglich
Wer einer Ansteckung zusätzlich vorbeugen will, sollte zudem erwägen, sich im öffentlichen Raum – besonders bei Menschenmengen im Inneren, etwa in voll besetzten Bussen oder Bahnen – wieder durch die aus der Corona-Zeit bekannten OP- oder (besser) FFP2-Masken zu schützen.
Auch Impfungen gegen Corona und oder Grippe sind weiterhin möglich. Nach wie vor werden diese Impfungen vor allem Personen ab 60 Jahren und/oder mit chronischer Krankheit, sowie deren Kontaktpersonen, ferner Beschäftigten oder Betreuten in Pflegeeinrichtungen empfohlen.
COVID-19-Impfungen werden jedoch nicht mehr durch öffentlich zugängliche Impfstellen angeboten, sondern ausschließlich beim Arzt; hierzu lassen sich beim Hausarzt entsprechende Termine vereinbaren. Weitere Infos rund um das Thema bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Infektionsschutz-Website.