Die Bundesregierung hat nun endlich eine Einigung bezüglich der angekündigten Bonuszahlungen für die besonderen Leistungen von Pflegekräften während den letzten Wochen und Monaten erzielt. Vergangene Woche wurde ein zweites Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beinhaltet neben Änderungen bezüglich der Testkapazitäten und Meldepflichten auch den besagten Pflege-Bonus.
Bis zu 1.500 Euro für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Pflege erhalten aufgrund der hohen Corona-Belastung eine Prämie von bis zu 1.000 Euro von den Kassen. Pflegekräfte, die zum Großteil in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, erhalten dabei den vollen Betrag. Wer mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit dort verbringt, bekommt 676 Euro. Die gesamte Kostensumme für die Prämie liegt laut Gesundheitsminister Jens Spahn bei circa einer Milliarde Euro. Zur Finanzierung der Bonuszahlungen erhalten die Kassen einen Zuschuss vom Bund.
Die Bundesländer und Arbeitgeber können die Prämie zudem steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aufstocken. Von der Steuer befreit sind Beträge oder Sachleistungen in Höhe von 1.500 Euro, die zwischen März und Dezember 2020 ausgezahlt wurden. Einige Bundesländer haben der Aufstockung auf 1.500 Euro bereits zugestimmt. Darunter Bayern, Hamburg, Hessen, das Saarland, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Die Arbeitgeber sind zudem nach dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) verpflichtet. Die Aufwendungen für die Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und in der ambulanten Pflege anteilig durch die gesetzliche Krankenversicherung per Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Jahreshälfte werden das Gesundheits- und Finanzministerium dann darüber beraten, in welchem Umfang die Versicherungen Zuschüsse vom Bund zur Stabilisierung der Beitragssätze erhalten und inwiefern die Corona-Prämien refinanziert werden sollen.
Anfang April haben sich ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen Tarifvertrag für eine Sonderprämie für Pflegekräfte geeinigt. Alle betroffenen Pflegekräfte erhalten demnach ihren jeweiligen Bonus zusammen mit dem diesjährigen Juli-Gehalt. Anspruch auf die einmalige Sonderzahlungen haben alle Beschäftigten in der Altenpflege. Darunter fallen:
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
- Pflegeleitungen
- Alltagsbegleiter/-Innen
- Betreuungskräfte
- Assistenzkräfte
- Auszubildende in der Pflege. Diese erhalten eine Prämie in Höhe von 900 Euro
Auch die Mindestlöhne steigen
Bereits am 28.1.2020 hat sich die Pflegekommission auf eine differenzierte Erhöhung der Pflegemindestlöhne in der Altenpflege geeinigt. Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte verdienen damit in Zukunft mehr.
Ab dem 1.7.2020 soll die Mindestbezahlung für Pflegehilfskräfte in Ost- und Westdeutschland in jeweils vier Stufen auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Am 1.9.2021 erfolgt in dritter Stufe die Angleichung der bis dato regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne.
Zum ersten Mal wurden zudem jeweils Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte von der Pflegekommission festgelegt.
Mit dem 1.4.2021 wird für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestverdienst von 12,20 Euro pro Stunde eingeführt, jene im Westen erhalten 12,50Euro pro Stunde. Auch hier wird zum 1.9.2021 eine Vereinheitlichung der Löhne auf 12,50 Euro pro Stunde vorgenommen. Ab dem 1.4.2022 steigert sich der Lohn noch einmal auf einheitliche 13,20 Euro.
Auch für Pflegefachkräfte tritt ab dem 1.7.2021 ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde in Kraft. Im April 2020 steigt dieser schließlich auf 15,40 Euro pro Arbeitsstunde an.
Auch das Urlaubskontingent für Pflegekräfte steigt. Bei einer 5‑Tage-Woche erhalten diese im Jahr 2020 fünf Tage mehr Urlaub zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Erholungsanspruch. In den Jahren 2021 und 2022 sind es sogar sechs zusätzliche freie Tage. Zudem wird über einen einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege diskutiert, um zukünftig die Löhne und Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.
Quelle: Tagesschau, Öffentlicher-Dienst-News, ver.di, BAMS