Unter den Umständen der aktuellen Coronapandemie konkurrieren in Gesundheitseinrichtungen momentan zwei essenzielle Ziele miteinander. Zum einen gilt es, weiterhin die akutmedizinische und pflegerische Versorgung zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Zum anderen will man gleichzeitig durch die Absonderung bzw. Quarantäne von pflegerischen oder medizinischen Kontaktpersonen das Übertragungsrisiko mindern.
Kann aufgrund von Personalengpässen eine adäquate Versorgung der Patienten nicht mehr erbracht werden, so ist es möglich, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen anzupassen. Hierfür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) einige Handlungsoptionen zum Umgang mit Kontaktpersonen vor, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass diese nur in Situationen eines relevanten Personalmangels vollzogen werden sollen, wenn keine anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Personalbesetzung mehr möglich sind.
Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Personal
Um Personalressourcen zu schonen, könnten laut RKI beispielsweise elektive Behandlungen abgesagt, zusätzliches Personal rekrutiert und Patienten in andere Kliniken verlegt werden. Liegt jedoch eine Situation von relevantem Personalmangel in einem Krankenhaus vor, so kann von den Empfehlungen abgewichen werden. Hierbei wird zunächst eine Unterscheidung von Kontaktpersonen der Kategorie I vorgenommen.
Kategorie Ia umfasst medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko, beispielsweise bei ungeschützter Exposition zu Sekreten oder Aerosolen von COVID-19-Fällen. Kategorie Ib bezeichnet medizinisches Personal, welches näheren Kontakt zu COVID-19-Patienten (unter dem gebotenen Sicherheitsabstand von 2m) ohne Exposition hatte.
Liegt kein Personalmangel vor, so sollte für die Person eine Quarantäne über 14 Tage angeordnet werden. Ansonsten gelten die bestehenden Maßnahmen für das Management von Kontaktpersonen. Bei einem relevanten Personalmangel sollten hingegen folgende Punkte befolgt werden:
Für beide Kategorien gilt:
- Bei Symptomfreiheit (oder auch bei herkömmlichen Erkältungssymptomen) wird die Arbeit nur mit einem Mund-Nase-Schutz (MNS) bis 14 Tage nach Exposition gestattet
- Beim Auftreten von Symptomen sollte eine umgehende Testung auf SARS-CoV‑2 erfolgen. Ist diese positiv, so ist ausschließlich die Versorgung von COVID-19-Patienten in Ausnahmefällen mit MHS denkbar. Voraussetzung für die Versorgung von anderen Patienten ist eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden sowie zwei negative Tests im Abstand von 24 Stunden
- Alle Auffälligkeiten sollten mittels Selbstbeobachtung dokumentiert werden (bis 14 Tage nach Exposition)
Kategorie Ia:
- Häusliche Absonderung: Diese kann nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf 7 Tage nach Exposition verkürzt werden
- die Versorgung nur von COVID-19-Patienten ist in Ausnahmefällen denkbar
Kategorie Ib:
- Wenn möglich kein Einsatz in der Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen
Zudem wird den Kontaktpersonen der Kategorie III, also denen, die das geringste Infektionsrisiko mit sich tragen, zu einem täglichen Selbstmonitoring geraten. Hierbei ist ein Einsatz in der Patientenversorgung möglich, dabei sollte möglichst ein MNS getragen werden. Treten Symptome auf, so muss auch hier ein umgehender Test auf das Coronavirus erfolgen.
Des Weiteren gelten natürlich folgende Grundsätze der medizinischen Versorgung in der aktuellen Situation:
- Bei Kontakt zu Patienten mit Erkältungssymptomen sollte mindestens ein MNS getragen werden. Auch die Patienten sollten in diesen Situationen einen MNS erhalten. Alle Maßnahmen der Basishygiene sind selbstverständlich zu befolgen
- Getrennte Versorgung von COVID-19-Patienten und nicht-infizierten Personen mit fester Personalzuteilung zu infizierten Patienten
- Medizinisches Personal höheren Alters und mit Grunderkrankungen sollten in Bereichen mit geringer Infektionsgefahr eingesetzt werden
- Direkter Kontakt aller Art ist in allen Bereichen auf ein Minimum zu reduzieren
Mögliche Empfehlungsanpassung für Kontaktpersonen in (Alten-)Pflegeeinrichtungen
Auch in der Pflege gilt, die veränderten Maßnahmen nur unter akutem Personalmangel durchzuführen. Auch hier gelten weiterhin die bereits bestehenden Empfehlungen. Darin wird unterteilt in Personal der Kategorie I und II.
Kategorie I beschreibt die Personen, die direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten bzw. 15-minütigen Blickkontakt mit einem COVID-19-Patienten hatten.
In Kategorie II fallen Personen, die sich zwar im selben Raum mit einem infizierten Patienten aufhielten, zwischen denen aber kein kumulativ viertelstündiger face-to-face-Kontakt bestand.
Damit die unten genannten Empfehlungsanpassungen vollzogen werden können, muss das Personal vorher eine Einweisung in korrektes Tragen eines MNS, sowie in Hygiene- und sonstige Schutzmaßnahmen erhalten. Zusätzlich dazu soll eine tägliche Eigenbeobachtung auf Symptome durchgeführt werden. Drittens ist eine strikte räumliche und personelle Trennung in der Versorgung vorzunehmen, sollte ein Bewohner am Coronavirus erkranken.
Bei akutem Personalmangel sollten die folgenden Anweisungen für die symptomfreien Betroffenen der Kategorie I eingehalten werden:
- In Absprache mit dem Gesundheitsamt: Reduktion der Quarantäne auf 7 Tage nach Exposition
- Selbstbeobachtung und Dokumentation (14 Tage ab Exposition)
- Strenge Einhaltung aller Hygieneempfehlungen, besonders denen der Händehygiene
- Wenn es die Tätigkeit nicht verbietet, unbedingt Sicherheitsabstand von 1,5m zu anderen Personen einhalten
- Bei Symptomen umgehend auf SARS-CoV‑2 testen lassen. Bei positivem Ergebnis fällt eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen an. Die Voraussetzungen zur Wiederarbeit nach einer Erkrankung gleichen denen des medizinischen Personals
Hinsichtlich des Personals in Kategorie II wird nicht bezüglich der allgemeinen Personalbesetzung differenziert. Unabhängig von der Symptomatik, ist die Arbeit mit MNS und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen erlaubt. Fällt jedoch ein Test auf das Virus positiv aus, so gelten die bereits genannten Regeln zur Quarantäne und anschließender Wiederarbeit.
Quelle: RKI