Demenz
Ger Schui­vens und sein Gerät „CRDL“ Bild: Michael Schanz

Demenz-Thera­pie­ge­rät der neues­ten Genera­tion

Die Runde auf der Winter­aka­de­mie 2024 war sich einig: Das Erleb­nis beim gemein­sa­men Auspro­bie­ren des musika­li­schen Demenz-Thera­pie­ge­räts „CRDL“ ist einzig­ar­tig und eine berüh­rende Erfah­rung. Das Instru­ment aus geschlif­fe­nem Holz, das in seiner Form ein wenig an einen Football erinnert, erzeugt auf die Inter­ak­tio­nen und gegen­sei­ti­gen Berüh­run­gen der Teilneh­mer, die sich in einem Kreis an den Händen halten, Klang­wel­ten und reagiert dabei auf Festhal­ten, Strei­cheln, Antip­pen, Kitzeln oder zartem Kneifen mit entspre­chen­den klang­li­chen Bildern.

Es ist vor allem für die Arbeit mit Menschen gedacht, die unter fortsge­schrit­te­ner Demenz leiden.

„Wenn die Sprache nicht mehr funktio­niert, müssen wir auf eine andere Sprache zurück­grei­fen. Wir haben uns überlegt, welche Kommu­ni­ka­ti­ons-Möglich­kei­ten bei Menschen mit Demenz übrig bleiben. Sehen, hören, fühlen, lächeln, das steht noch zur Verfü­gung“, erläu­terte Ger Schui­vens, Geschäfts­füh­rer der CRDL B.V. aus dem nieder­län­di­schen Maastricht. Sein Sohn Dennis Schui­vens entwi­ckelte im Jahr 2017 das Inter­ak­ti­ons-Instru­ment für Menschen mit Demenz mit.

„Durch das Instru­ment kann man in einen persön­li­chen Kontakt eintre­ten und gleich­zei­tig das pflege­ri­scher Setting bewah­ren. Es funktio­niert als Zwischen­brü­cke.“ Eine beson­dere Heraus­for­de­rung sei gewesen, die komplette Elektro­nik im Gerät unter­zu­brin­gen, ohne auf externe Teile zurück­grei­fen zu müssen. 2023 wurde CRDL vom US-ameri­ka­ni­schen Magazin „Time“ zu den 200 besten Innova­tio­nen des Jahres gekürt und wird mittler­weile in mehr als 1500 Einrich­tun­gen in Europa, Asien und Nordame­rika einge­setzt.

Haftpflicht­ver­si­che­rung – ein schwie­ri­ges Thema für Einrich­tun­gen

In seinem Referat „Schadens­er­satz in Deutsch­land“ sprach Sascha Bauer, der seit mehr als 30 Jahren in Deutsch­land tätig ist und im osthes­si­schen Gelnhau­sen eine Finanz­be­ra­tung leitet, über das schwie­rige Thema der Haftpflicht. Diese greife grund­sätz­lich bei Fahrläs­sig­kei­ten. „Leichte oder mittlere Fahrläs­sig­keit liegt salopp gesagt vor, wenn man sagt, das kann mal passie­ren. Grobe Fahrläs­sig­keit dagegen dann, wenn man sagt, sowas darf nicht passie­ren“, hatte Prof. Dr. Volker Großkopf zum Einstieg erläu­tert.

Ausführ­lich brachte Bauer den § 823 des Bürger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) der Runde näher, den grund­le­gen­den Paragra­fen zur Schadens­er­satz­pflicht. Unbedingte Voraus­set­zun­gen, damit überhaupt ein Haftungs­an­spruch entstehe, seien das Vorlie­gen einer Verlet­zungs­hand­lung, die Kausa­li­tät, eine Rechts­wid­rig­keit, das vorsätz­li­che oder fahrläs­sige Verschul­den – sowie auch die Delikt­fä­hig­keit der handeln­den Person.

„Kinder bis 7 Jahre sind überhaupt nicht delikt­fä­hig, zwischen 7 und 10 Jahren nicht delikt­fä­hig im Straßen­ver­kehr, es sei denn, ihr Handeln war vorsätz­lich“, so Bauer. „Zwischen 7 und 18 Jahren richtet sich die Delikt­fä­hig­keit nach dem Grad der geisti­gen Entwick­lung der Kinder und Jugend­li­chen.“ Alleine, um Ärger zu vermei­den, sei eine Mitver­si­che­rung von prinzi­pi­ell delikt­un­fä­hi­gen Klein­kin­dern geboten und auch möglich.

Die Phrase „Eltern haften für ihre Kinder“ sei in ihrer Pauscha­li­tät dagegen ein Mythos – denn eine Eltern­haf­tung entstehe nur, wenn die Aufsichts­pflicht verletzt werde. Das eigene Kind minutiös und auf Schritt und Tritt zu beglei­ten, sei jedoch nicht zumut­bar und begründe keine Aufsichts­pflicht-Verlet­zung.

Demenz
Reza Moeini, Geschäfts­füh­rer der Procare Wundzen­tren GmbH Bild: Michael Schanz

Den Wundzen­tren gehört die Zukunft

„Die Zahl der Patien­ten mit Wunden wird weiter zuneh­men“, blickte Reza Moeini voraus. „2012 waren es noch 2,7 Millio­nen, 2017 bereits zwischen drei und vier Millio­nen Menschen in Deutsch­land, die unter chroni­schen Wunden litten.“

Moeini ist Geschäfts­füh­rer der Procare Wundzen­tren GmbH im saarlän­di­schen Sulzbach, außer­dem Experte für Kommu­ni­ka­ti­ons­coa­ching und Medizin­pro­duk­te­ge­setz bei der Prolife homecare GmbH. Ab dem jetzt kommen­den Februar 2024 ist seine Einrich­tung als Wundzen­trum zerti­fi­ziert. Dieses Modell werde sich durch­set­zen, ist er überzeugt. „Wir verlie­ren immer mehr Arztpra­xen aus der Wundver­sor­gung. Es gibt in Deutsch­land Regio­nen, in denen es zuneh­mend schwer wird, Ärzte zu finden, die mit Herz bei der Wundver­sor­gung dabei sind.“

Der Schritt sei sinnvoll, weil kompe­ten­tes Wundma­nage­ment nun mal Spezia­li­sie­rung erfor­dere. Die entspre­chende HKP-Richt­li­nie zur Wundver­sor­gung ist seit Jahres­an­fang 2022 in Kraft, welche die Versor­gung von chroni­schen und schwer heilen­den Wunden schritt­weise auf spezia­li­sierte Leistungs­er­brin­ger überträgt. „Es wird in einigen Jahren der Standard sein, es wird nichts mehr anderes geben in der Wundver­sor­gung als Wundzen­tren.“

Für Pflege­dienst­lei­ter (PDL) in einem Wundver­sor­gungs­zen­trum erfor­dere es neben der regulä­ren dreijäh­ri­gen Pflege­aus­bil­dung eine mindes­tens 400-stündige Weiter­bil­dung zur PDL, 168 Unter­richts­stun­den für Fachli­che Leitung – sowie jährlich mindes­tens 10 Stunden Fortbil­dung. Pflege­fach­kräfte in den Zentren brauchen neben ihrer regulä­ren Pflege­aus­bil­dung 84 Unter­richts­ein­hei­ten für die Zusatz­qua­li­fi­ka­tion und müssen sich ebenfalls mindes­tens 10 Stunden jährlich fortbil­den.