Auf einem Spitzen­tref­fen in Berlin haben die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) und der Marbur­ger Bund (MB) gemein­sam beschlos­sen, Struk­tur­ver­bes­se­run­gen in der Notfall­ver­sor­gung vorzu­neh­men. „Wir sind uns einig, dass die Ärztin­nen und Ärzte in den Notauf­nah­men der Kranken­häu­ser entlas­tet werden müssen. Viele Patien­ten in den Rettungs­stel­len könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmit­tel­bar von nieder­ge­las­se­nen Ärzten versorgt werden. Mehr Koope­ra­tion ist das Gebot der Stunde“, erklärte der 1. Vorsit­zende des Marbur­ger Bundes (MB), Rudolf Henke.

Auch KBV-Vorstands­vor­sit­zen­der Andreas Gassen sieht Koope­ra­ti­ons­be­darf und erklärte, dass alle Betei­lig­ten – Kranken­häu­ser, Nieder­ge­las­sene, Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gun­gen (KVen) und Rettungs­dienste – in die Reform der Notfall­ver­sor­gung einbe­zo­gen werden müssen.

Einrich­tung einer einheit­li­chen Anlauf­stelle

Grund­le­gende Idee beider Seiten war die Einrich­tung einer ersten einheit­li­chen Anlauf­stelle, in der eine erste Einschät­zung der Patien­ten erfol­gen soll. Sowohl Rettungs- als auch der vertrags­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst sollen in dieser Anlauf­stelle integriert werden, ebenso wie beide Rufnum­mern – die Notfall­num­mer 112 sowie die bundes­weite Bereit­schafts­dienst­num­mer 116117.

Appell an die Politik: Abbau bestehen­der Hinder­nisse

Insbe­son­dere die Behand­lungs­dring­lich­keit soll anhand bestimm­ter Krite­rien in der ersten Einschät­zung unter­sucht werden. Auch Doppel­un­ter­su­chun­gen sollen durch die entspre­chende Koope­ra­tion der Betei­lig­ten vermie­den werden, indem einmal erhobene Daten für die Weiter­be­hand­lung zur Verfü­gung gestellt werden. Der Appell von der KBV und dem MB ging auch an die politi­schen Reihen, eine integrierte Notfall­ver­sor­gung durch Abbau bestehen­der Hinder­nisse zu ermög­li­chen.

Quelle: Marbu­ger Bund