Impfung
Die Debatte um die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht scheint erneut in Gang zu kommen Bild: © Scyther5 | Dreamstime.com

Nach dem Schei­tern einer allge­mei­nen Impfpflicht im Bundes­tag mehren sich die Stimmen, nun auch die seit 15. März geltende einrich­tungs­be­zo­gene branchen­be­zo­gene Pflicht zur Impfung für Gesund­heits- und Pflege­be­rufe abzuschaf­fen. Insbe­son­dere aus Baden-Württem­berg gibt es massive Kritik von Verbän­den. Die Haupt­kri­tik: Man habe die am 10. Dezem­ber 2021 im Bundes­tag beschlos­sene Impfpflicht für das Pflege­per­so­nal zwar mitge­tra­gen – aber immer unter der Voraus­set­zung, dass später eine, wie auch immer ausge­stal­tete, allge­meine Impfpflicht komme.

Diese war am 7. April in der Bundes­tags-Abstim­mung jedoch geschei­tert. Sowohl der partei­über­grei­fend einge­brachte Vorschlag einer allge­mei­nen Impfpflicht ab dem Alter von 60 Jahren, als auch die von der Union favori­sierte „Impfpflicht auf Vorrat“, falls sich im Herbst die Corona-Lage wieder verschlech­tert, fanden jeweils keine Mehrheit.

Kritik an Impfpflicht nur für die Pflege: „Einsei­tig in die Verant­wor­tung genom­men“

Dass diese nach großem politi­schem Theater doch nicht einge­führt werde, sei „ein eklatan­ter Vertrau­ens­bruch der Politik gegen­über der gesam­ten Pflege­bran­che“, so Bernhard Schnei­der, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Evange­li­schen Heimstif­tung Stutt­gart, die als einer der größten Alten­pflege-Anbie­ter in Baden-Württem­berg landes­weit knapp 100 Senio­ren- und Pflege­heime betreibt.

Annette Noller, Vorstands­vor­sit­zende des Diako­ni­schen Werks Württem­berg, kriti­sierte im Gespräch mit dem SWR eine Diskri­mi­nie­rung der Beschäf­tig­ten in Pflege, Kinder- und Jugend­hilfe sowie Einglie­de­rungs­hilfe. Diese würden mit der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht „einsei­tig in die Verant­wor­tung genom­men“, so Noller.

Nachweis der Impfung erfor­der­lich

Der Hinter­grund: Seit dem 15. März müssen Mitar­bei­ter in Kranken­häu­sern, Arztpra­xen und Pflege­hei­men einen Nachweis erbrin­gen, dass sie vollstän­dig gegen Corona geimpft, oder aber von der Infek­tion genesen sind – bezie­hungs­weise im Ausnah­me­fall, dass bei ihnen eine medizi­ni­sche Kontra-Indika­tion gegen eine Impfung besteht.

Damals stimmte eine große Mehrheit der Ampel-Regie­rungs­ko­ali­tion sowie der Unions­frak­tion für den entspre­chen­den Geset­zes­ent­wurf von SPD, Grünen und FDP. Dem Perso­nal in Gesund­heits­be­ru­fen und Berufen, die Pflege­be­dürf­tige und Menschen mit Behin­de­run­gen betreuen, komme eine beson­dere Verant­wor­tung zu, da es inten­si­ven und engen Kontakt zu Perso­nen­grup­pen mit einem hohen Infek­ti­ons­ri­siko für einen schwe­ren oder tödli­chen Krank­heits­ver­lauf habe, hieß es in der Begrün­dung.

Beschäf­tig­ten, die keinen Impfschutz oder eine Genesung nachwei­sen, drohen arbeits­recht­li­che Schritte; das örtli­che Gesund­heits­amt kann für sie ein Betre­tungs­ver­bot für ihre Einrich­tung verhän­gen.

DKG-Vorsit­zen­der Gaß und Virologe Kekulé: Einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht hat Zweck verlo­ren

Nun aber gehöre auch die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht wieder auf den Prüfstand, erklärte Dr. Gerald Gaß, der Vorstands­vor­sit­zende der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), bereits am Tag nach dem Schei­tern im Bundes­tag. Denn wenn es selbst für poten­zi­ell gefähr­dete Alters­grup­pen keine allge­mein geltende Impfpflicht gebe – wie ist dann die Impfver­pflich­tung in der Pflege zu recht­fer­ti­gen, die ja indirekt – durch das Verhin­dern einer Virus-Übertra­gung von Beschäf­tig­ten auf Bewoh­ner oder Patien­ten – genau diese Gruppen schüt­zen soll?

„Bei der allge­mei­nen Impfpflicht wurde argumen­tiert, dass diese beson­ders gefähr­dete Gruppen vor schwe­ren Verläu­fen und Kranken­haus­auf­ent­hal­ten schüt­zen würde und somit für eine Entlas­tung des Gesund­heits­sys­tems sorgt. Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht wurde einge­führt, um genau diese Gruppen zu schüt­zen. Die Verhin­de­rung der Übertra­gung wurde als Argument für die allge­meine Impfpflicht aber als hinfäl­lig betrach­tet.

Dann kann sie auch nicht mehr Grund­lage für Betre­tungs- und Berufs­ver­bote für die Beschäf­tig­ten in den Gesund­heits­ein­rich­tun­gen sein“, erläu­tert er. In einer ähnli­chen Richtung hatte sich der Bundes­ver­band priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste e.V. (bpa) bereits Mitte März, dem Tag nach Inkraft­tre­ten der Branchen-Impfpflicht geäußert.

„Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht kann nur ein erster Schritt sein, weil sie das erklärte Ziel, den Schutz der älteren und pflege­be­dürf­ti­gen Menschen, allein nicht errei­chen kann. Eine allge­meine Impfpflicht muss schnell folgen, damit nicht nur die Beschäf­tig­ten in einer Pflege­ein­rich­tung, sondern auch Angehö­rige und Besucher nicht mehr ungeimpft sein können“, so bpa-Präsi­dent Bernd Meurer.

Auch der Virologe Alexan­der Kekulé, Profes­sor für Medizi­ni­sche Mikro­bio­lo­gie Virolo­gie an der Martin-Luther-Univer­si­tät Halle-Witten­berg sowie Direk­tor des Insti­tuts für Biolo­gi­sche Sicher­heits­for­schung in Halle, ging beim Inter­view mit dem MDR für seinen Podcast „Kekulés Corona-Kompass“ auf Distanz zur einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht. Er sei damals einer der ersten gewesen, die für die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht – oder überhaupt eine Impfpflicht in Deutsch­land – plädiert hätten.

Dies sei jedoch vor dem Hinter­grund der damals vorherr­schen­den Delta-Variante zu sehen, wo es einen deutli­chen Zusam­men­hang zwischen Impfquote und Inzidenz gab, und es mehrfach schwere Corona-Ausbrü­che in Senio­ren­hei­men gegeben habe. Durch die seit Jahres­an­fang dominante Omikron-Variante habe sich die Lage jedoch grund­le­gend geändert.

„Und deshalb meine ich, weil wir ja auch gerade wissen, dass die Impfung bezüg­lich der Verbrei­tung von Infek­tio­nen nicht so viel bringt – bei Omikron kann man sagen fast gar nichts bringt, nur sehr wenig – dass man eigent­lich keine epide­mio­lo­gi­sche Begrün­dung dafür mehr hat“, so Kekulé. Es wäre „ein klarer Schnitt gewesen zu sagen, wir stellen jetzt erst mal alles zurück. Wir warten mal ab, was da kommt, und machen uns bereit, eben dann im Zweifels­fall schnell zu entschei­den.“