Rund 4.000 Ärzte und Ärztinnen arbeiten in Deutschland auf Honorararztbasis. Schließlich ist die Tätigkeit als Honorararzt äußerst attraktiv, für Krankenhäuser sind sie zudem aufgrund des stetigen Personalmangels aus dem Versorgungsbetrieb nicht wegzudenken. Die Grundlage für die Erfüllung der honorarärztlichen Tätigkeiten ist dabei immer der Dienstvertrag, in dem die organisatorische Eingliederung des Honorararztes sowie seine Vergütung geregelt werden. Die Ausgestaltung des Dienstvertrages ist dabei grundsätzlich frei und eigenverantwortlich. Neben diesen organisatorischen Vereinbarungen dürfen jedoch keineswegs die haftungsrechtlichen Regelungen außen vor bleiben. Denn die honorarärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes ist nicht durch seine Berufshaftpflichversicherung abgedeckt.
Risikoanalyse zur eigenen Sicherheit
Der Jurist Michael Schanz erklärt in dem Videobeitrag, worauf deshalb aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten vor der Vertragsunterzeichnung geachtet werden sollte. Er rät dazu, vorher immer eine Risikoanalyse der honorarärztlichen Tätigkeiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz vorzunehmen bzw. durch den Versicherer vornehmen zu lassen.