Klein, handlich und im entscheidenden Moment schnell griffbereit: Mit dem Düsseldorfer Notfallausweis führt die Stadt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Palliative Versorgung, deren Partner das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) ist, ein handliches Dokument zur Unterstützung der klassischen Patientenverfügung ein. Der Ausweis kann gut sichtbar auf dem Nachttisch oder im Portemonnaie mitgeführt werden und ist für Rettungskräfte oder Angehörige im Notfall schnell einsichtig – anders als eine Patientenverfügung, die häufig erst gesucht werden muss und in einer Notfallsituation oft nicht beachtet wird. Er ist der erste Notfallausweis seiner Art in der Region Düsseldorf.
Im Notfall zählt jede Sekunde – keine Zeit zum Suchen
„In einer Notfallsituation muss es schnell gehen. Da habe ich häufig keine Zeit zu warten bis eine mögliche Patientenverfügung gefunden wurde“, erzählt Dr. Markus Reed, zuständiger leitender Notarzt für die Stadt Düsseldorf, aus seinem täglichen Arbeitsleben. „Die liegt bei den meisten Menschen fein säuberlich abgeheftet im Aktenschrank. Wenn aber schnell entschieden werden muss, ob ein schwerstkranker Patient ins Krankenhaus gebracht werden soll oder nicht, haben wir keine Zeit im Schrank zu suchen. Da zählt jede Sekunde.“ Die Folge: Nicht immer kann der in der Patientenverfügung niedergeschriebene Wunsch des Patienten berücksichtigt werden.
„Patientenverfügung light“: Der Düsseldorfer Notfallausweis
Unterstützen wird hier der neue Düsseldorfer Notfallausweis: Knapp elf Zentimeter hoch und knallgelb, passt er in jedes Portemonnaie oder kann gut sichtbar und griffbereit ans Bett gelegt werden. „Gerade Palliativpatienten wünschen sich häufig keinen Transport ins Krankenhaus sondern rein lindernde Maßnahmen zu Hause“, erklärt Dr. Martin Neukirchen, Leitender Arzt am Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin der Uniklinik Düsseldorf. „Der neue Notfallausweis wird – wie auch die Patientenverfügung – zusammen mit dem Arzt und (wenn gewünscht) auch Angehörigen ausgefüllt und ist bindend.
Er dient als Kurzzusammenfassung des Patientenwillens und gibt den Rettungskräften Rechtssicherheit.“ Der Mediziner weiß aus seinem Alltag auf der UKD-Palliativstation: „Für viele unserer Patientinnen und Patienten ist es sehr beruhigend zu wissen, dass im Ernstfall ihr ausdrücklicher Wunsch bekannt ist und respektiert wird. Der neue Ausweis ist für sie quasi eine Patientenverfügung light.“
Prof. Andreas Meyer-Falcke: „Wir können noch besser dafür sorgen, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden“
Entstanden ist der Ausweis in einer Kooperation der Stadt Düsseldorf und dem Runden Tisch Palliative Versorgung. Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Personal- und Gesundheitsdezernent der Landeshauptstadt Düsseldorf, freut sich über die gute Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen und hat die Einführung des neuen Ausweises von Anfang an unterstützt: „Es freut mich zu sehen, wie die Mitglieder des Runden Tischs die Betreuung der Düsseldorfer Palliativpatienten im Blick haben. Die palliative Medizin am Ende eines Menschenlebens ist ein sehr sensibler Bereich und mit dem neuen Ausweis können wir in Düsseldorf nun noch besser dafür sorgen, dass der individuelle Wunsch des einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin berücksichtigt wird.“ Der Gesundheitsdezernent betont: „In erster Linie richtet sich der Ausweis im Moment an Palliativpatienten, aber natürlich ist er für jeden interessant, der sich für den Notfall absichern möchte – genau wie bei einer Patientenverfügung.“
Ausgestellt wird der neue Ausweis zunächst auf allen Düsseldorfer Palliativstationen sowie über das ambulant tätige Palliative Care Team. In einem nächsten Schritt ist dann die weitere Verbreitung über die niedergelassenen Allgemein- und Palliativmediziner im Stadtgebiet geplant.
Quelle: idw