Vergangene Woche hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer verabschiedet. CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Gesetz zu. Als Anschubfinanzierung wird die Errichtung der Pflegekammer mit einem Budget in Höhe von maximal 5 Millionen Euro unterstützt. Laut Gesetzesentwurf wird sich die Pflegekammer darüber hinaus aus den Mitteln von Mitgliedbeiträgen und Gebühren finanzieren. Im Vorfeld hat es eine Umfrage der Landesregierung NRW gegeben, bei der insgesamt 79 Prozent der 1.500 befragten Pflegefachkräfte, und somit mehrheitlich, für die Errichtung einer Pflegekammer stimmten.
Fast 200.000 Pflegekräfte zählt das Land NRW, das damit neben Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen das vierte Bundesland mit einer Pflegekammer (in Bayern: Pflegevereinigung) ist. Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Pflegekammer NRW: „Wir begrüßen, dass heute im Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde und die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung ausgestattet wird. Das ist sowohl ein starkes Signal an alle Pflegenden in Nordrhein-Westfalen als auch allgemein an alle, die für eine starke Selbstverwaltung der Pflegefachberufe einstehen.“ Vorgesehen ist unter anderem, dass die Kammer die Qualität der Pflege sichert, Fort- und Weiterbildungsangebote schafft sowie Standards zur Ausübung des Pflegeberufs erarbeitet.