Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Ausbildung zum Psychotherapeuten mit einer Novelle des Psychotherapeutengesetzes reformieren. Künftig soll es dann möglich sein, die Approbation per Direktstudium und nach bestandener staatlicher Prüfung zu erhalten. Seit 1999, mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, ist die Ausbildung zum Psychotherapeuten erstmals geregelt worden. Demnach darf man sich Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut nennen, nachdem man ein Vollstudium der Psychologie oder Pädagogik (Letzteres bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) mit anschließender Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat.
Dies soll sich mit Novellierung des Gesetzes nun ändern und planmäßig ab 2020 ein Direktstudium in Form eines dreijährigen Bachelor- und eines anschließenden zweiährigen Masterstudiums angeboten werden. Daran anknüpfend soll eine Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen folgen, die nach jeweiligem Landesrecht organisiert werden kann.
Mit Einführung eines Vollstudiums will man der Weiterentwicklung der Psychotherapie gerecht werden und zudem eine gewisse Vergleichbarkeit der Abschlüsse wiederherstellen. Diese sei mit Beginn des Bachelor- und Mastersystems durch den Entfall der Rahmenregelungen der Länder für die verschiedenen Studiengänge teilweise verloren gegangen, heißt es in der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Zudem sollen bereits Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW), die durch ihre Approbation die Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Patienten erhalten haben, im Angestelltenverhältnis beschäftigt und dafür vergütet werden können.
Dem Gesetzesvorschlag muss der Bundesrat zustimmen; eine Entscheidung ist in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu erwarten.
Quelle: BMG