Andreas Teupert fragt: Einige unserer Heimbewohner leiden unter Blasenentleerungsstörungen, so dass es notwendig ist, den Harn vorübergehend oder dauerhaft über eine künstliche Harnableitung nach außen abzuführen. Darf die Katheterisierung vom Pflegepersonal vorgenommen werden?
Antwort der Redaktion: Die Einführung eines transurethralen Katheters ist ein invasiver Eingriff, der spezielle medizinische Kenntnisse voraussetzt, so dass es sich hierbei grundsätzlich um eine ärztliche Tätigkeit handelt.
Zurückzuführen ist dieser Vorbehalt auf die besondere Risikoträchtigkeit der Katheterisierung: Über die Wahl des Kathetermaterials und das sichere Platzieren des Katheters hinaus zeichnet sich das der Katheterisierung innewohnende Gefährdungspotenzial durch ein hohes Infektionsrisiko für Nieren und Harnwege aus. Die Übertragung dieser Tätigkeit auf Pflegepersonal bedarf daher einer besonders strengen Indikation.
Bei der Frage der Delegierung der routinemäßigen Katheterisierung auf pflegerisches Personal ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Katheterisierung und die hierbei zu berücksichtigenden Techniken regelmäßig im Rahmen der pflegerischen Ausbildung vermittelt werden. Wird dieses in der Ausbildung erworbene Wissen regelmäßig überprüft, birgt eine transurethrale Katheterisierung in der Regel keine Risikoerhöhung für den Patienten und/oder Heimbewohner, wenn sie vom Pflegepersonal durchgeführt wird. Bestehen also an diesen materiellen Fähigkeiten keine Zweifel, stehen der Delegierung auf Pflegepersonal keine Bedenken entgegen.
Schließlich ist zu erwähnen, dass sämtliche Manipulationen am Katheter, zum Beispiel Wechsel des Katheters oder dessen Entfernung, der ärztlichen Anweisung bedürfen. Die Überwachung und die Pflege der Katheter- und Drainagesysteme gehören im Rahmen der Beobachtungspflege zum pflegerischen Aufgabenbereich. Sollten Störungen festgestellt werden, muss der Arzt unverzüglich informiert werden.