Die Kündigung des Vertrags für die Finanzierung von Klinikzentren seitens des GKV-Spitzenverbandes und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sorgt für ein Echo. Grund für die Kündigung ist, dass es laut GKV-Spitzenverband keine klare Definition eines Zentrums gebe und Kliniken sich somit ohne Strukturvorgaben als Zentrum bezeichnen können. Dies entspreche nicht den Regularien, wie sie im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind.
Reaktion der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) findet, dass die Kassen mit der Kündigung ihrer eigenen Philosophie und ihren eigenen Konzepten widersprechen. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärte dazu: „Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen.“
Weiterhin sei die Schiedsstellenvereinbarung in Bezug zu der Zentrenfinanzierung das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung gewesen. „Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen kommt aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Hier droht ein Kahlschlag zum Beispiel auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs“, argumentiert Baum weiter.
Nun appelliert die DKG an die Länder, dass die Krankenhäuser die Bezeichnung als Zentren dennoch umsetzen, unabhängig der Haltung des GKV-Spitzenverbandes. Zudem fordert die DKG den Spitzenverband auf, die Kündigung zurückzuziehen.
Quelle: DKG