„Trotz vieler Kritik und heftigster Auseinandersetzungen: Wir haben viel geschafft“, lautete am 9. Dezember das Fazit von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der Vertreterversammlung. Die Delegierten trafen sich in Berlin zur letzten Sitzung in der zu Ende gehenden Amtsperiode. „Für mich war es entscheidend, der KBV eine Stimme zu geben, die sich erfolgreich an Politik und Öffentlichkeit richtet“, führte er weiter aus.
Er betonte die „konstruktive Sacharbeit“, mit der die Vertreterversammlung das Konzeptpapier „KBV 2020“ entwickelt habe. „Keine andere Körperschaft der Selbstverwaltung hat ein derartiges Zukunftskonzept entwickelt“, stellte Gassen klar. Ein Thema, das im Konzept eine wichtige Rolle einnehme, sei die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Er warnte vor einer grenzenlosen Euphorie: „Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeiten von Vernetzung, Digitalisierung und Telemedizin. Sie nutzen zwar dem Arzt-Patienten-Kontakt, sie werden ihn aber nicht ersetzen können.“ Er charakterisierte die Rolle des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung als Bremser, wenn es um die Honorierung von telemedizinischen Leistungen geht. Außerdem rief er die Delegierten dazu auf: „Wir sollten unsere ärztliche Kompetenz nutzen, um die Zukunft sinnvoll – und das heißt patientengerecht – zu gestalten.“
Die Herausforderungen der neuen Legislaturperiode beschrieb er damit, Antworten zu den Fragen des demografischen Wandels oder zur Stabilisierung der ärztlichen und psychotherapeutischen sowie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu finden. Er forderte eine ehrliche Diskussion bei der Frage der künftigen Gestaltung des Gesundheitswesens. Deutliche Worte richtete er in Richtung Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Sie verschleiere die wahren Ineffizienzen des Krankenhaussystems und scheue sich davor, die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen. „Aber auch innerärztlich müssen wir uns die Frage stellen, welche Kooperationen wir schließen und welche Allianzpartner wir gewinnen wollen“, erklärte er und betonte: „Dazu gehört auch ein kooperatives und koordiniertes Miteinander von Kollektiv- und Selektivvertrag, wie wir es im Konzept KBV 2020 festgehalten haben.“
Quelle: KBV