Der Altenpfleger und Blogger von „Ambulant bloggt“ Tobias Plonka hat Prof. Dr. Volker Großkopf erneut interviewt. Diesmal ging es um die sogenannte Anordnungs- und Durchführungsverantwortung. In der Regel ist es so, dass Pflegekräfte per Delegation eine bestimmte Handlungsansweisung erteilt bekommen und diese dann durchführen. Aber können dann auch nur die Pflegekräfte dafür haftbar gemacht werden, wenn dabei ein Schaden am Patienten entsteht?
Zur Beantwortung dieser Frage führt Prof. Großkopf im Videointerview durch eine anschauliche Übersichtsgrafik durch und reichert seine Erläuterungen mit alltäglichen Beispielen an. Heir noch einmal in aller Kürze:
Die Anordnungsverantwortung des Arztes:
- der Arzt trägt die Verantwortung für die richtige Auswahl des Adressaten für die Ausübung der delegierten Handlung
- der Arzt trägt zudem die Verantwortung dafür, dass er die richtige Maßnahme delegiert
- und zuletzt liegt auch die Kontrollverantwortung bei ihm
Die Durchführungsverantwortung der Pflegekraft:
- die Pflegekraft ist dafür verantwortlich, im Sinne des Patientenschutzes, dass die ihr delegierte Maßnahme sach- und fachgerecht ausgeführt wird
- die Pflegekraft hat dabei ein Remonstrationsrecht bzw. eine Remonstrationspflicht: sie muss sich im Rahmen der Eigenprüfung selbst sicher sein, dass sie in der Lage ist, die ihr aufgetragene Handlung sach- und fachgerecht durchzuführen
Ambulant bloggt – der Pflegekanal für die ambulante Pflege
Tobias Plonka ist examinierter Altenpfleger, Praxisanleiter und zugleich leidenschaftlicher Filmemacher. Das Ganze hat er kombiniert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausgewiesener Expertise gibt er in regelmäßig erscheinenden Informations- und Anwendungsfilmen sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Interviews. Sein Kanal zählt mittlerweile 2050 Abonnenten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!
Hier geht es zu den weiteren Teilen des Videointerviews: