Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel (71 Prozent oder 1,86 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Hause versorgt. Von diesen erhielten 1,25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 616.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 764.000 Pflegebedürftige (29 Prozent).
Die Mehrheit (65 Prozent) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (37 Prozent) war über 85 Jahre alt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wies ein Drittel (35 Prozent) der Pflegebedürftigen auf.
Im Vergleich mit Dezember 2011 ist die Zahl der Pflegebedürftigen – im Zuge der Alterung der Bevölkerung – um 5 Prozent beziehungsweise 125.000 gestiegen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von ausschließlich Pflegegeld stieg dabei um 5,4 Prozent (+ 64.000 Pflegebedürftige). Bei der Zahl der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste betreut wurden, ergab sich eine Zunahme um 6,9 Prozent (+ 40.000). Die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen war um 2,9 Prozent (+ 21.000) höher.
1 Kommentar
Die Zahlen über die vermutliche zukünftige Entwickung – Stichwort: Demographie – machen deutlich: Die Belastungen für Familienangehörige und Gesellschaft werden stark zunehmen.
Ähnliches gilt für die Pflege in Einrichtungen, die schon heute selten mehr als „satt und sauber“ leisten können – siehe https://historix108.wordpress.com/2014/04/15/pflege-in-deutschland-die-schleichende-katastrophe/. Da die Zuzahlungen dafür immer höher werden sollte in diesem Zusammenhang rechtlich interessieren, inwiefern die von Pflegebedürftigen in Heimen abverlangten „Investitionskosten“ nach §82 SGB XI überhaupt zulässig sind: Denn das sind de facto Enteignungen ohne jegliche dirkete Gegenleistung, die eine Subventionierung der Gewinne von Investoren für Pflegeimmobilien darstellen. Ist das überhaupt mit dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar? Ich habe starke Zweifel.