Deutschlands Arbeitnehmer sind laut einer Krankenkassen-Studie wieder häufiger und länger krank als in den Vorjahren. Wie eine nun veröffentlichte Untersuchung der gesetzlichen DAK-Gesundheit ergab, stieg der durchschnittliche Krankenstand der Versicherten im ersten Halbjahr 2016 auf 4,4 Prozent – ein Plus von 0,3 Prozentpunkten zum Vorjahres-Zeitraum.
Die Quote ist in den neuen Bundesländern mit 5,5 Prozent signifikant höher als in den alten Bundesländern (4,2 Prozent). Somit kämen auf 100 Versicherte im Osten der Republik 1000 Fehltage, im Westen 758 Fehltage. Im Schnitt fehlten die Beschäftigten bundesweit pro Krankmeldung 12,3 Arbeitstage, gegenüber 11,7 Tagen im ersten Halbjahr 2015. 37 Prozent der versicherten Arbeitnehmer seien demnach mindestens einmal im Untersuchungszeitraum krank geschrieben gewesen.
Höchster Krankenstand seit 1990er-Jahren – Psychische Leiden auf dem Vormarsch
Sollten sich die Zahlen der DAK in der amtlichen Statistik bestätigen, wäre es der höchste Krankenstand in Deutschland seit 1996. Laut des Statistischen Bundesamtes betrug die Quote damals 4,7 Prozent – und sank in den Folgejahren kontinuierlich ab. Bei den Krankheitstagen pro Versicherten ergäbe sich sogar der höchste Wert seit 1995 (damals 12,7 Tage). Das Rekordtief bei den Krankschreibungen verzeichneten die Bundes-Statistiker im Jahr 2007, als der Krankenstand nur 3,2 Prozent betrug, verbunden mit durchschnittlich 7,9 Krankheitstagen pro Beschäftigten.
Bei den Erkrankungs-Arten liegen Rückenbeschwerden und Muskel-Skelett-Erkrankungen (22 Prozent) an der Spitze, vor Krankheiten des Atmungssystems (u.a. Erkältungen und grippale Infekte). Neben den Rücken-/Muskel-Skelett-Erkrankungen sind auch psychische Beschwerden weiter stark auf dem Vormarsch: Sie sind mit nun 16 Prozent (Vorjahreszeitraum: 15 Prozent) der Hintergrund knapp jeder sechsten Krankschreibung. Mit durchschnittlich 35 Tagen Arbeits-Abwesenheit pro Krankheitsfall ist hier die Ausfalldauer besonders lange.
In die Untersuchung der DAK-Gesundheit flossen die von den Arbeitgebern an die Versicherung weitergeleiteten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (die sogenannten „gelben Zettel“) ein; in der Regel verlangen Betriebe diese ab einer Erkrankungs-Dauer von drei Tagen. Inklusive der Kurzzeit-Erkrankungen könnte die tatsächliche Quote also noch höher sein.