Mit 360 von 602 Stimmen hat der Deutsche Bundestag in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und 206 weiterer Abgeordneter über die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (BT-Drucks. 18/5373) angenommen.
Das Gesetz sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind von der Strafandrohung ausgenommen. Die Unterzeichner hatten ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass eine geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe die Selbsttötung als „normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten könne, sich das Leben zu nehmen“. Der Angehörige werde hingegen nicht kriminalisiert. Ebenso wenig sei die passive Sterbehilfe betroffen.
Entwurf setzte sich bereits in zweiter Lesung durch
Der nun angenommene Gesetzentwurf hatte in der zweiten Beratungsrunde bereits 309 von 602 möglichen Stimmen erhalten. Er lag damit bereits deutlich vor dem konkurrierenden Gesetzentwurf von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka (alle SPD) sowie weiterer Abgeordneter zur „Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (BT-Drucks. 18/5374), der nur 128 Stimmen erhielt. Noch weiter abgeschlagen waren der Gesetzentwurf über die „Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ (BT-Drucks. 18/5375) und über die „Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (BT-Drucks. 18/5376).